1 ) Der Kreis Neumark hebt sich in dieser Hinsicht von den weiter nördlich gelegenen Nachbarkreisen Rosenberg und Stuhm ab, deren Bevölkerung es zu einem weitaus geringeren Prozentsatz gelang, das westliche Reichsgebiet zu erreichen. Drei Umstände vor allem kamen im Kreis Neumark einem relativ reibungslosen Fluchtverlauf zustatten: 1. die frühzeitige Fluchterlaubnis (18. Januar). 2. Der Abtransport großer Bevölkerungsteile mit Eisenbahn und Kraftwagen. 3. Die sofortige Weiterleitung der geflohenen Bevölkerung durch den Aufnahmekreis Berent nach dem Westen.

Selbst die Bevölkerung des südlich anschließenden Kreises Strasburg, die gleichfalls am 18. Januar Fluchterlaubnis erhielt, konnte nicht in dieser Zahl den Russen entkommen. Der deutsche Bevölkerungsteil wurde zwar — wie H. B. aus Strasburg und der ehemalige Bürgermeister der Stadt Schweiz, A. Musolf, berichten — nach vorbereiteten Plänen rechtzeitig über die Weichsel in den vorgesehenen Aufnahmekreis Schwetz geführt. Als die Strasburger jedoch nach einem Aufenthalt von einigen Tagen weiterfliehen mußten, geriet auch eine Anzahl ihrer Trecks in die unübersichtlichen militärischen Operationen hinein, die viele Flüchtende noch in Pommern und Danzig in die Gewalt der Roten Armee brachten.