101 Das dem faschistischen Italien entlehnte rumänische Wahlgesetz vom 27. März 1926 zwang kleinere Gruppen faktisch zu Wahlabsprachen, da es der jeweils stärksten Partei automatisch zwei Drittel der zuletzt insgesamt 387 Mandate in der Abgeordnetenkammer (Camera Deputaţilor) zusprach. — Für eine derartige Wahlabsprache zwischen den Liberalen und der Deutschen Partei vor den Dezemberwahlen 1933, die damals noch eine Zurückdämmung des rumänischdeutschen Nationalsozialismus bewirken sollte, vgl. Keesing's Archiv der Gegenwart 1933, S. 1176 R.