125 Schmidt erklärte im ein/einen: „Die Einstellung der deutschen Volksgruppe zum rumänischen Staat wird durch die Tatsache bestimmt, daß sich Rumänien unter dem legionären Regime restlos in das von Deutschland geführte politische System eingegliedert hat. Die Ausrichtung und Festigung des Landes liegt im gemeinsamen deutsch-rumänischen Interesse. Daher ist es die Pflicht unserer Volksgruppe, die rumänische Staatsführung bei der Durchführung ihrer schwierigen Aufgabe mit allen Kräften zu unterstützen. Die Deutsche Volksgruppe übernimmt in vollem Bewußtsein ihrer gesamtdeutschen Verantwortung die selbstverständliche Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Staate” (Dokumente der Deutscheu Politik VIII, I, S. 393, Anm. 3).