133 Vgl. den Vermerk Twardowskis, Akten zur Deutschen Ausw. Politik, Serie D, Bd. V, S. 342. — Die Evangelische Landeskirche ordnete am 3. März 1939, wohl ebenfalls unter dem Eindruck der offiziellen Anerkennung der unter Führung des gemäßigten Flügels geeinigten Erneuerungsbewegung, an, daß alle kirchlichen Angestellten, Körperschaften und Würdenträger die Erneuerungsbewegung zu fördern hätten („Der Auslandsdeutsche”, Jg. 22, 1939, S. 217).