136 Vgl. dazu u. a. einen Brief Schmidts an Himmler vom 6.3.1942 (Himmlers Files, Roll IV, Folder 23). — Es ist in diesem Zusammenhang bemerkenswert, daß Himmler selbst — allerdings wohl auf Drängen des Auswärtigen Amtes — nach der Veröffentlichung des rumänischen Volksgruppengesetzes in einem Brief an Berger (17. 11. 40) vor einem allzu weiten Vorprellen der Volksgruppe warnte: „In Rumänien war Andreas Schmidt sicherlich der Überzeugung, durch die Konstitution einer Nationalsozialistischen Partei und durch das Zugeständnis des rumänischen Staates, die Hakenkreuzflagge zeigen zu dürfen, einen sehr großen Erfolg gebracht zu haben. Selbstverständlich ist es einesteils ein Erfolg. Politisch ist jedoch diese Form für uns absolut schädlich, denn so ist die Gefahr, daß die anderen Balkanstaaten ängstlich werden und mit einem Hinweis auf diese Beispiele sagen, daß sie wohl damit einen Teil ihrer Selbständigkeit verlieren würden, was ja an und für sich nicht der Fall ist. Ebenso ist es in Rumänien sehr gefährlich in Hinblick auf Rußland, das in Hinblick auf alle Dinge in Rumänien argwöhnisch ist. Aus diesem Grunde ist beim Reichsaußenminister, nach Besprechungen, die ich selbst mit ihm hatte, die Form gefunden worden, daß man die Hakenkreuzflagge sowenig wie möglich zeigt und daß die Partei ohne eine Bekanntgabe in der Zeitung sich ‚Nationalsozialistische Partei der Deutschen Volksgruppe' nennt. Insgesamt bitte ich für die Zukunft, auch wenn ein scheinbar großer Erfolg errungen werden kann, der über die von mir angegebene Linie hinausgeht (die ich immer vorher mit dem Reichsaußenminister bespreche), mich in jedem einzelnen Fall vorher zu fragen” (MT. Dok. Nr. NO-1114).