33 Erste Verhandlungen über einen formellen deutsch-bulgarischen Umsiedlungsvertrag im November/Dezember 1941 wurden ergebnislos eingestellt. Es kam aber bereits damals zur Umsiedlung von 424 Bulgarien-Deutschen, die sich in wirtschaftlicher Not befanden. Eine zweite etwa gleich große Gruppe wurde im März 1942 umgesiedelt. Nach neuen Verhandlungen wurde durch einen Notenwechsel vom 22. 1. 1943, dem am 23. 10. 1943 ein weiterer Notenaustausch über die wirtschaftliche Abwicklung folgte, die Umsiedlung der restlichen Volksdeutschen geregelt. Die Rechtsstellung der umzusiedelnden Volksdeutschen wurde durch das bulgarische Dekret Nr. 18 vom 6. 2. 1943 (veröŕf. im bulgarischen Amtsblatt Nr. 39 vom 20. 2. 1943) geordnet. Die Umsiedlungsaktion wurde dann zwischen März und Juli 1943 abgewickelt (vgl. dazu die Akten der DUT, Bundesarchiv Fasz. R 35/841; ungenau W. Frank, „Die Umsiedlung aus der Süddobrudscha”, Jahrbuch 1956 der Dobrudscha-Deutschen, S. 28 f.)