16 Die auf Grund einer Entscheidung des obersten Rats der Alliierten vom 21. 6. 1919 im Vertrag von Sèvres (1920) fixierte Teilung des Banats erfuhr eine geringfügige Korrektur durch die Belgrader Konvention von 1923, die u. a. die zunächst jugoslawische Großgemeinde Hatzfeld (Jimbolia) zu Rumänien schlug. — Für die Einstellung der Schwaben zu den Teilungsplänen vgl. unten, S. 28 E f.