51 Die Verfügung des RKF über die Ansiedlungsgebiete der Dobrudscha-Deutschen erging am 9. 6. 1942 (R 35/507 und 1053); vorgesehen war dabei neben dem Wartheland (s. o., Anm. 49) vor allem das Protektorat. Im Protektorat waren nach einer Übersicht vom 31.12. 1942 4071 Dobrudscha-Deutsche, sowie 395 Buchenländer und 193 Bessarabien-Deutsche angesiedelt (Bericht der DUT, R 35/1074). Bis zum Beginn des Jahres 1944 konnten insgesamt 11201, d. h. 72,5 %, auch der Dobrudscha-Deutschen angesiedelt werden („Kleiner Umsiedlungsspiegel”). — Vgl. auch die Zahlen im Bericht Nr. 3, S. 23, die im einzelnen allerdings etwas zu hoch greifen.