85 Vgl. über diese Pläne Gruppenführer Knoblauch an Himmler, 27. 5. 43 (NO—1650; vgl. auch NO—2038); Berger erklärte dazu auf Anfrage Brandts, die offizielle Verkündung einer derartigen Wehrpflicht sei staatsrechtlich nicht möglich, vor allen Dingen aber „gar nicht notwendig, denn wenn eine Volksgruppe halbwegs passabel geführt wird, dann melden sich schon alle freiwillig” (s. o., Anm. 84). In ähnlichem Sinne hatte Himmler im April 1943 in Charkow erklärt, man erfasse die Söhne der Volksdeutschen „einesteils auf Grund echter Freiwilligenmeldungen, anderenteils auf Grund einer Aushebung, weil wir die Volksgruppe durch die SS vom Reich aus organisiert haben, so daß wir tatsächlich, ohne eine staatliche Macht zu haben, moralisch in dem Volkstum eine solche Kraft und Gewalt haben, daß wir einen Mann zwingen können, moralisch zwingen können, bei uns in Deutschland zu dienen”. (MT. Dok. Nr. 1919—PS, zitiert bei: Robert Herzog, Die Volksdeutschen in der Waffen-SS. Studien des Inst, für Besatzungsfragen in Tübingen zu den deutschen Besetzungen im zweiten Weltkrieg Nr. 5, 1955, S. 5).