134 H. Sörensen (Finale Rumänien, 1949, S. 40) behauptet unzutreffenderweise, Rumänien habe sich in einer Geheimklausel des Waffenstillstandsvertrages verpflichtet, 750 000 Zwangsarbeiter (Volksdeutsche und Kriegsgefangene) zu stellen (vgl. dazu Hillgruber, a.a.O., S. 350, Anm. 101; auch Berieht Nr. 14, S. 75). Von einer angeblich von Ministerpräsident Rădescu (seit 6.12. 1944) vereinbarten Zusatzklausel zum Waffenstillstandsvertrag, die den Sowjets 100 000 Arbeiter zusicherte, ist gelegentlich die Rede, ohne daß sich klare Belege beibringen ließen (vgl. dazu Hillgruber, a. a. 0., S. 350, Anm. 101; auch Annabring, Volksgesch. der Donauschwaben in Rumänien, S. 61; dazu Bericht Nr. 51, S. 339). Einer Vereinbarung erst im Dezember scheinen die systematischen Registrierungen in den Monaten Oktober/November entgegenzustehen (s. oben, Anm. 130). — Neben den Volksdeutschen wurden von der Deportation ein Teil der in den rumänischen Lagern internierten Reichsdeutschen und Ungarn sowie eine geringe Anzahl rumänischer „Faschisten” betroffen.