16 Der Begriff der „naţionalităţi conlocuitoare” erscheint schon im Organisationsgesetz des Ministeriums (Nr. 7/1945), insbesondere in der von Vlădescu-Răcoasa unterzeichneten Begründung; s. auch oben. Er findet sich dann auch im Text der volksdemokratischen Verfassung von 1948, während die Verfassung von 1952 wieder von „nationalen Minderheiten” (minorităţile nationale) spricht.