49 Vgl. Conrad, Die Wirtschaft Rumäniens, S. 28. — Die Angabe G. Conrads, der größte Teil des verteilten Landes sei aus Staats- oder Gemeindebesitz genommen worden, kann kaum den Tatsachen entsprechen (vgl. dagegen Art. 8 des Reform-Gesetzes, auch die unten abgedruckten Tabellen).