127 Angeblich wurde den Angehörigen der deutschen Waffen-SS die rumänische Staatsbürgerschaft durch eine im Oktober 1944 ergangene Verfügung der Regierung Sănatescu aberkannt; der Text konnte nicht festgestellt werden. Vgl. aber die entsprechende Klausel für Nord-Siebenbürgen, oben S. 98 E.