12 Das erste Gesetz über die Einrichtung der Volksräte (Sfat Populär) erging am 15.1.1949 (Keesing 18/19, 1948/49, S. 1776C); das endgültige Dekret Nr. 259/ 1950 „über die Organisation und Tätigkeit der Volksräte” wurde am 28. 12. 1950 verabschiedet (Buletinul Oficial Nr. 14/1950); vgl. über die Volksräte: Cretzianu, Captive Rumania (1956), S. 401 ff. — Die alte Einteilung des Landes in Judeţe und Plasas wurde nach sowjetischem Vorbild 1950 durch eine neue in zunächst 28 größere „Regionen„ ersetzt, die in „Rayons„ unterteilt waren vgl. Keesing 20, 1950, S. 2584 D; dargestellt: Conrad, a.a.O., S. 6). Abschließend festgelegt wurde die jetzt gültige Gliederung in 18 (17) Regionen, einschließlich der autonomen ungarischen Region, im Gesetz Nr. 5/1952 vom 8. 9. 1952 (veröff.: Buletinul Oficial Nr. 77/1952); vgl. dazu auch Art. 18 der Verfassung vom 24. 9.1952.