27 Vgl. Schulz, Deutsche in Rumänien, S. 85, 88. Vgl. dazu den Stand Anfang April 1951, „Nachrichten aus der RVR„, Jg. 3, Nr. 66 (13.4.1951). Aufschlußreich ist ein Vergleich mit den von Schulz gegebenen Zahlen für die übrigen Nationalitäten Rumäniens (a. a. 0., S. 87 ff.). — Das rumänische Schulreform-Dekret legt die Dauer des Grundschulunterrichts auf 7 Jahre fest, doch besteht nur für die ersten vier Klassen Schulpflicht, woraus sich die Unterscheidung von vier- und siebenklassigen Schulen erklärt. Im Mittelschulunterricht werden die alten allgemeinen Mittelschulen oder Lyzeen, pädagogische, technische und gewerbliche Mittelschulen unterschieden.