59 Der Ende Juni 1937 veröffentlichte Entwurf eines „Gesetzes zum Schütze rler nationalen Arbeit” des Industrie- und Handelsministers Valer Pop sah vor, daß das gesamte Personal aller Betriebe mit überwiegend inländischem Kapital der Volkszugehörigkeit der rumänischen Gesamtbevölkerung entsprechend zusammengesetzt sein müsse; Verwaltungsräte, Direktions- und Aufsichtsräte sollten danach zu mindestens 60 %, Arbeiter und Angestellte aller anderen Kategorien zu 75 % Rumänen sein (vgl. dazu Werner, a. a. O., S. 1069 f.).