1 Frau Charlotte Schmidt berichtet in einer ergänzenden protokollarischen Aussage (Original, 30. 3.56, 3 S., mschr.), sie sei nach ihrer Rückführung völlig ausgeplündert worden. Anschließend habe man sie und ihre Kinder, ihre Schwiegereltern und vier andere Siedlerfrauen mit ihren Familien in einem leerstehenden Haus in Rozyce untergebracht, von wo aus die Frauen zur Arbeit auf den nun wieder polnischen Höfen eingesetzt wurden. Behandlung und Lebeusbedingungen waren im allgemeinen denkbar schlecht. Teils im Lager, teils auch für längere Perioden an polnische Bauern ausgeliehen, mußte Frau Schmidt bis zur endlichen Genehmigung der Ausreise zu ihrem Mann nach Deutschland im Juni 1950 in Polen bleiben. — Eine zweite protokollarische Aussage schildert die Erlebnisse ihrer Schwiegermutter Therese Schmidt, geb. Krüger, die mit der Familie ihrer Tochter bereits im Sommer 1947 von Rozyce über Breslau nach Deutschland fliehen konnte. (Original, 10. 5. 56, 10 Seiten, hschr.)