1 Nach dem Bericht des Bistritzer Amtsleiters L. (vgl. S. 120, Anm. 1) war für die „schwäbischen Siedlungsinseln Sathmar [Kreis Karol] und Karpatenland” [Kreis Munkatsch], die ebenfalls der Gebietsleitung in Bistritz unterstanden, ein eigener Evakuierungsplan aufgestellt worden. — Die vormals zum tschechoslowakischen Staatsgebiet gehörige Karpatoukraine war im März 1939 von Ungarn besetzt worden, während das Sathmar-Gebiet zusammen mit Nord-Siebenbürgen durch den Wiener Schiedsspruch von 1940 an Ungarn gefallen war; über die Evakuierung derSathmarer Volksdeutschen siehe die unter Nr. 32—34 abgedruckten Berichte.