3 Kertész, a. a. O., S. 15 ff.
Die ungarische Regierung nahm den Beschluß des Alliierten Kontrollrates als Aufforderung, die Volksdeutschen auszuweisen und berief sich in der Präambel der Ausweisungsverordnung ausdrücklich auf den Beschluß vom 20.11.1945. Dieser Versuch, die Verantwortung für die Ausweisung dem Alliierten Kontrollrat zuzuschieben, stieß auf den Widerspruch nicht nur der Vereinigten Staaten, sondern auch der Sowjetunion. Eine Abänderung des Textes erfolgte jedoch nicht mehr, s. Kertész, a. a. O., S. 23 ff.