1 Das Gesetz war nicht ausschließlich von rassischen Grundsätzen diktiert, sondern berücksichtigte einen bereits vorgenommenen Glaubenswechsel. Es schloß die Juden von allen öffentlichen Ämtern und Staatsstellungen aus, versagte ihnen leitende Stellungen in freien und akademischen Berufen und führte für alle gehobenen Berufe den numerus clausus ein. Außerdem sollte auf Grund des Gesetzes die Enteignung des ländlichen Grundbesitzes — ca. 500 000 Katasterjoch (l Kat. Joch = 0,57 ha) befanden sich in jüdischem Besitz — in Angriff genommen werden. Ein zweites Judengesetz vom September 1940 befaßte sich speziell mit der Enteignung des jüdischen Grundbesitzes.