b) Banat.

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Der Rumpfstaat Serbien 1 und das Westbanat zwischen Theiß und der jugoslawisch-rumänischen Grenze unterstand der Verwaltung des "deutschen Militärbefchlshabers Serbien", der dem OKH verantwortlich war, während der seit dem August 1941 zum "Wehrmachtsbefehlshaber Südost" ernannte und ihm vorgesetzte Generalfeldmarschall List in Athen dem OKW direkt unterstellt blieb. Zwei Wochen nach dem Zusammenbruch des südslawischen Staates wurde am 5. Mai in Belgrad zwischen Kriegsverwaltungsräten des Militärbefehlshabers, Vertretern der ehemaligen jugoslawiendeutschen Volksgruppenführung (Dr. Janko, Dr. Neuner, J. Läpp, F. Reith, H. Lecker), die seit der Übernahme der Batschka und Baranja durch Ungarn ihren Sitz von Neusatz nach Groß-Betschkerek verlegt hatte, sowie serbischen Beamten die Grundlinien der von der "Deutschen Volksgruppe im Banat -und Serbien" übernommenen Verwaltung des Banats festgelegt 2 . Einem deutschen Vize-Banus, Joseph Läpp, unterstand danach eine Behörde, die "sämtliche Funktionen und Zweige der gesamten inneren Verwaltung" umfaßte und deren vier Sektionschefs ebenso Volksdeutsche waren wie die Bezirksvorsteher, Gemeindevorstände und Leiter der Steuerämter in überwiegend Volksdeutschen Gemeinden. Zum Präsident des Appellationsgerichtshofes in Groß-Betschkerek wurde Dr. Neuner bestellt; im selben Ort wurde eine unter Volksdeutscher Verwaltung stehende Außenstelle der Finanzdirektion und der Postdirektion in Belgrad eingerichtet; in Belgrad-Nord entstand eine eigene Eisenbahndirektion für das Banat. Die Volksdeutschen Beamten galten als serbische Staatsangestellte.

Von der Regierung Nedić wurde die "Deutsche Volksgruppe im Banat und Serbien" noch im Juli 1941 als juristische Person des öffentlichen Rechts anerkannt, der zudem durch Verordnung vom 6. 8. 1943 das Recht der Besteuerung und Bestrafung von Volksgruppenangehörigen eingeräumt wurde 3 . Auch im Banat kann trotz der Volksdeutschen Selbstverwaltung von einer Nationalitätenautonomie für die deutsche Minderheit im strikten Sinne nicht die Rede sein, da die deutsche Volksgruppenleitung teils


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Exekutionsorgan der deutschen Militärverwaltung wurde, teils die Gebietsherrschaft im Banat ausübte und eindeutig staatliche Aufgaben übertragen bekam, so daß ihr Verhältnis zur Nedić-Regierung kaum noch als Unterordnung bezeichnet werden kann. Vielmehr besaßen der Volksgruppenführer Dr. Janko und die von ihm abhängigen Volksdeutschen Dienststellen eine aus den Kriegsbedingungen abzuleitende, von den Serben kaum geschmälerte Handlungsfreiheit 4 .

Der innere Ausbau der Banaler Volksgruppe folgte ähnlichen Grundsätzen, wie sie für die deutschen Minderheiten in Südosteuropa spätestens seit 1940/41 allgemein galten. Die "Deutsche Mannschaft" wurde zur Reserve für die 7. SS-Gebirgsdivision "Prinz-Eugen" 5 , deren Wehrersatzamt in Groß-Betschkerek lag. Die "Deutsche Jugend", der "Arbeitsdienst" 6 , die "Frauenschaft" breiteten das Netz ihrer Organisationen über die donauschwäbischen Gemeinden, auch das "Kriegswinterhilfswerk", eine "Wehrmachtsbetreuung" und "Sammeltage" tauchten auf. "Das Recht der selbständigen Organisation des Schulwesens im Banat" wurde der Volksgruppe durch die Verordnung vom 3. Oktober 1941 zuerkannt 7 , d. h. der "Schulstiftung der Deutschen im Banat und Serbien" als Rechtsnachfolgerin der "Schulstiftung der Deutschen im Königreich Jugoslawien". Alle deutschen Schulen galten danach (Art. 2) als private Institutionen, die jedoch vom serbischen Staat jährlich in der Höhe der Lehrergehälter subventioniert wurden, sowie "öffentlichkeitsrechte und alle Rechte der staatlichen Schulen" genossen (Art. 4), wie auch in merkwürdiger Verknüpfung alle Lehrkräfte Staatsbeamte waren. Die Aufsicht über sämtliche deutsche Lehranstalten übten die Sektion für das deutsche Schulwesen im Belgrader Unterrichtsministerium und die Kreisschulleiter für deutsche Schulen, beides ausschließlich Volksdeutschen Beamten vorbehaltene Institutionen, aus. Vom serbischen Staat und den Gemeindeverwaltungen mußten (Art. 3) mit dem Inkrafttreten des Schuldekrets alle Gebäude, in denen sich Schulen und Abteilungen mit deutscher Unterrichtssprache befanden, einschließlich des Inventars "unentgeltlich" der deutschen Schulstiftung übergeben werden, der übrigens auch die Gestaltung der Lehrpläne oblag. Unter denselben Bedingungen wurden ihr in Groß-Kikinda die staatliche Bürgerschule, in Pantschowa die ehemalige Volksschule, in Werschetz der Neubau und ein


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Teil des alten staatlichen Gymnasiums, in Weißkirchen das Offiziersheim und das Militärkrankenhaus übertragen. Für die Aufnahme von Kindern deutscher Volkszugehörigkeit galt die schriftliche Einwilligungserklärung der Eltern als maßgebend; der Unterricht in serbischer Sprache war Pflichtfach. Außer den deutschen Volksschulen, zu deren Einrichtung es 15 deutscher Schulkinder an einem Ort bedurfte, bestanden zwischen 1941 und 1944 eine Lehrerbildungsanstalt in Werschetz, der auch ein Kindergärtnerinnenseminar angeschlossen war, eine Handelsakademie in Groß-Betschkerek, zwei Realgymnasien in Werschetz und Groß-Betschkerek, drei Untergymnasien in Groß-Kikinda, Pantschowa und Weißkirchen, neun Hauptschulen in Groß-Betschkerek, Werschetz, Groß-Kikinda, Weißkirchen, Pantschowa, Kovin, Modosch. Franzfeld, Karlsdorf und Rudolfsgnad, eine Landwirtschaftsschule in Werschetz und eine Haushaltsschule in Weißkirchen 8 .