Die SS-Aktionen.

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Der wachsende politische und geistige Druck der nationalsozialistischen Politik auf die ungarländischen Deutschen wird durch nichts so deutlich gemacht wie durch die bald nach dem Wiener Abkommen einsetzende und dann immer mehr verstärkte Heranziehung der Volksdeutschen zum Wehrdienst in den Verbänden der Waffen-SS. Wenn sich diese anfänglich noch auf der Basis freiwilliger Entscheidung des Einzelnen vollzogen hat, so beruhte sie bald auf moralischem und schließlich physischem Zwang. Die Werbeparolen, die an das großdeutsche Empfinden und die nationalsozialistische Ideologie bei den jungen Volksdeutschen appellierten, konnten nicht verdecken, daß das Unternehmen immer stärker auf eine rigorose Ausschöpfung des ungarndeutschen Menschenpotentials hinauslief. Auch hier stand die Volksgruppe in demselben verhängnisvollen Zirkel wie in ihrer Politik. Die Übernahme in die Waffen-SS schützte wohl den jungen Volksdeutschen vor dem Dienst in der Honvéd1, wo ihn oft genug kleinliche Schikanen und Zurücksetzungen erwarteten, so daß die deutschen Mitglieder des ungarischen Reichstages wiederholt offiziell Einspruch gegen diese Behandlung erhoben. Andererseits war der Soldat der Waffen-SS der ungarischen Wehrhoheit entzogen, eine Tatsache, die in der späteren Gesetzgebung als Landesverrat ausgelegt werden sollte.

Die SS-Aktion begann 1941 zunächst mit einer illegalen, gegenüber den ungarischen Behörden getarnten Freiwilligenwerbung. Es wurden zum Beispiel junge gesunde und politisch zuverlässige Volksdeutsche auf Grund des Wiener Abkommens — das den Angehörigen der Volksgruppe den freien Verkehr mit dem großdeutschen Mutterland auf kulturellem Gebiet garantierte — zu Schulungskursen, HJ-Lagern oder Sportlehrgängen nach Deutschland eingeladen und dort zum freiwilligen Eintritt in die Waffen-SS überredet2. Nur die Wenigsten von ihnen hatten damals eine Vorstellung von der gefährlichen Bedeutung dieses Schrittes. Die allgemeine jugendliche Begeisterung, der Glaube, „für die gerechte Sache” zu kämpfen, vor allem aber das Bewußtsein, in der Waffen-SS anders als in der Honvéd als gleichwertig zu gelten, all dies erleichterte den jungen Volksdeutschen den Übertritt3. Nur einzelne verweigerten nach wochen- oder monatelanger Probezeit,


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in denen sie den verschiedensten Methoden nationalsozialistischer Beeinflussung ausgesetzt waren, die Unterschrift und den Fahneneid; sie wurden dann entlassen. Wer jedoch als Angehöriger der Waffen-SS desertierte und in die Heimat zurückkehrte, wurde in Ungarn als Ausländer behandelt und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Diese illegale Werbung hatte beschränkten Erfolg, es wurden doch nur wenige von ihr erfaßt. Daher nötigte die Reichsregierung dem ungarischen Staat ein Abkommen auf, das am 1. Februar 1942 unterzeichnet wurde und die Bildung von deutsch-ungarischen Musterungskommissionen vorsah. Diesen fiel die Aufgabe zu, die volksdeutschen Jahrgänge 1912—25 auszuheben. Die Gemusterten durften mit ihrem Einverständnis zur Waffen-SS eingezogen werden, sie konnten also ihrer Wehrpflicht in einem deutschen Truppenteil genügen. Unter dem Schutz dieses Abkommens setzte im Volksbund und in den Gliederungen der Volksgruppe, besonders in der DJ eine intensive Werbetätigkeit für die Freiwilligenmeldung zur Waffen-SS ein1.

Ein zweites zwischenstaatliches Abkommen vom 1. Juni 1943 erweiterte den Kreis der Gemusterten auf Freiwillige bis zu 35 Jahren, erfaßte also noch sechs Jahrgänge zusätzlich. Trotz der angeblichen 20 000 Meldungen scheint die Zahl der tatsächlich Eingezogenen die Erwartungen bei weitem nicht erreicht zu haben, da von der Volksgruppe nichts über ihre Höhe veröffentlicht wurde2.

Beide oben genannten Abkommen sahen, wenigstens formal, eine freiwillige Entscheidung vor, wenn auch der moralische Druck des Volksbundes


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und der Volksgruppenführung kaum eine Wahl ließ. Erst das letzte Übereinkommen dieser Art vom 14. April 1944 gestand ausdrücklich die Wahl der Truppengattung — ob ungarische Honvéd oder deutsche Waffen-SS — nicht mehr dem Gemusterten zu. Es dehnte außerdem die Musterung auf alle Männer bis zu sechzig Jahren aus und bestimmte, daß der ungarischen Honvéd nur 10 % der Volksdeutschen als „technisches Personal” — d. h. als nicht frontverwendungsfähige Truppen — unterstellt blieben1. Auf Grund dieses Abkommens konnten sogar Volksdeutsche aus dem stehenden ungarischen Heer herausgezogen und den Waffen-SS-Einheiten zugeteilt werden.

Damit waren die gesetzlichen Vorbedingungen für die zwangsweise totale Erfassung der volksdeutschen Wehrfähigen in Ungarn gegeben, und es begann neben der Überführung aus den ungarischen Wehrmachtseinheiten in die deutschen die planmäßige Aushebung aller nach den Maßstäben des letzten Kriegsjahres gerade noch Tauglichen. Die Zwangsrekrutierung erfaßte nicht mehr allein die Volksbundanhänger, sondern erstreckte sich auf alle, die automatisch vom Volksbund als zur deutschen Volksgruppe zugehörig betrachtet wurden. In den Sommermonaten, von Juli bis Oktober 1944, wurden alle volksdeutschen Männer eingezogen, soweit sie nicht untauglich oder als Facharbeiter oder Funktionäre für unabkömmlich galten2. Da aber die Dienstwilligen und die zum Dienste in der Waffen-SS Überredeten schon in den vorhergehenden Jahren sämtlich eingezogen worden waren, stieß diese letzte Aktion auf spürbaren passiven Widerstand3. Einzelne Gemusterte bezeichneten sich, wenn sie glaubhafte Beweise beschaffen konnten, als Madjaren, andere versteckten sich am Tage der Einberufung bei Madjaren oder in den Wäldern, oder sie benutzten die erste beste Gelegenheit zur Flucht oder Desertion4. Die Masse der Gemusterten folgte zwar unwillig, aber diszipliniert den Gestellungsbefehlen und erlebte die Endphase des Krieges an den verschiedenen deutschen Fronten. Der Zusammenbruch lieferte sie den Alliierten oder der Sowjetunion als Kriegsgefangene aus. Für die zurückgebliebenen Angehörigen wurde ihre Einberufung zu einer doppelten Belastung: einmal fehlten die Männer und Söhne ihren Familien in der kommenden Krisenzeit, zweitens aber galt in der späteren Einschätzung und Kategorisierung der Volksdeutschen der Dienst in der Waffen-SS als faschistische Handlung und als Beweis für die Untreue gegen den ungarischen Staat.