VI. Kapitel: Schicksal der zurückgekehrten und der in Ungarn verbliebenen Deutschen.

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Neben der immer intensiver werdenden Verminderung durch die einzelnen Zwangsaktionen hat das ungarländische Deutschtum während der Jahre nach dem Zusammenbruch doch auch einen schwachen Rückstrom zu verzeichnen, der den kontinuierlichen Abbau zwar nicht ausglich, nicht einmal verlangsamte, aber in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben darf. Seit 1945 sind Rückkehrer, einzeln oder in Gruppen, freiwillig und auf eigene Faust oder in geschlossenen Transporten wieder nach Ungarn eingeströmt.

Es können grundsätzlich zwei Arten von Rückkehrern unterschieden werden:

1. evakuierte oder geflohene Volksdeutsche, bei denen die Evakuierung nicht als eine endgültige Lösung betrachtet wurde, und

2. entlassene Kriegsgefangene, die zu ihren Familien heimkehren wollten.

Viele Evakuierte wurden noch in Österreich oder in der Tschechoslowakei in ihren Notquartieren von den Russen überrollt, die einer gewünschten Rückkehr nichts in den Weg legten, sie in den meisten Fällen sogar befürworteten oder anbefahlen. In dem von der Sowjetunion besetzten Gebiet — z. B. in Thüringen — wurden ganze Flüchtlingszüge zusammengestellt1, die um die Jahreswende 1945/46 in Ungarn eintrafen2. Ebenso suchten die Amerikaner in Bayern die obdachlosen Flüchtlinge wieder in die Heimat abzuschieben3. Gegen offizielle Transporte konnten die Madjaren nichts unternehmen, die private Rückkehr suchten sie durch Sperrung der Grenzen zu verhindern. Einzelne zusammengebliebene Trecks gelangten mit einigem


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Glück trotzdem wieder in ihre Heimatorte. Die meisten wurden an der Grenze gestoppt. Sie warteten dann wochenlang in Österreich auf eine günstige Gelegenheit, um durchschlüpfen zu können und suchten endlich ihre alten Quartiere auf oder blieben auch für dauernd in Österreich. Einzelne Familien, besonders aus der Tschechoslowakei, schlossen sich auch nach Ungarn fahrenden Militärtransporten an.

Über die Zahl dieser Rückkehrer lassen sich keine bestimmten Angaben machen, es steht jedoch fest, daß nur ein geringer Teil der Rückkehrwilligen tatsächlich wieder nach Hause gelangte; den meisten wurde von den ungarischen Grenzposten der Übertritt verwehrt.

Die heimkehrenden Kriegsgefangenen hatten es als Einzelpersonen beim Grenzübertritt leichter, da sie nicht auf die offiziellen Übergangsstellen angewiesen waren. Um so vorsichtiger mußten sie im Lande selbst sein1. Als ehemalige Angehörige der Waffen-SS gehörten sie zu der am meisten belasteten Kategorie und wurden gleich nach ihrem Auftauchen im Heimatort verhaftet, zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt oder zum mindesten interniert2. Wer von ihnen Glück hatte und den Razzien entging, arbeitete eine Zeitlang als Knecht in einer möglichst weit vom Heimatort entfernten Gegend und schlug sich dann auf Schleichwegen über Österreich nach Deutschland durch3. Dieses Schicksal in der einen oder der anderen Form traf jedenfalls die aus dem Westen Zurückkehrenden, während die Rußlandheimkehrer in der Regel von den Behörden in Ruhe gelassen wurden und offen ihrer Arbeit nachgehen konnten.

Ganz allgemein mußte die Masse der Rückkehrer, waren es Evakuierte oder Kriegsgefangene, das Land als Flüchtende oder Ausgewiesene bald wieder verlassen. Einmal galten sie in der Mehrzahl als politisch Belastete und dann fehlte ihnen die Lebensgrundlage, da die seit der Evakuierung leerstehenden Höfe als erste beschlagnahmt und mit Neusiedlern besetzt worden waren.

Die Spätheimkehrer, die 1950 aus der Sowjetunion ankamen, trafen dagegen schon andere Verhältnisse an. Inzwischen hatte sich die Situation des ungarländischen Deutschtums wieder gewandelt. Schon der Ausweisungsaktion gegenüber waren die ungarischen Parteien geteilter Meinung gewesen. Die Rücksiedlung der Jugoslawien- und Slowakeimadjaren nach Ungarn zeigte dann sehr deutlich, daß der allgemeine „Bevölkerungstransfer” sich keineswegs günstig für das Land auswirkte; im Gegenteil, man bekam das Unrecht, das den Deutschen zugefügt wurde, besonders in der Massenaustreibung der Madjaren aus der Slowakei am eigenen Leibe zu spüren, und die Bevölkerung fühlte sich den alteingesessenen Deutschen sowieso viel enger verbunden als z. B. den fremd anmutenden Csángos. So wuchs allmählich die Stimmung für die Einschränkung und den Abbau der antideutschen Gesetzgebung. Schon die letzten Durchführungsverordnungen zum Aussiedlungsgesetz ent-


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hielten nicht mehr die kompromißlose Verurteilung der Volksdeutschen wie die ersten Verordnungen, sondern ließen einschränkenden und aufhebenden Klauseln ein wenig Raum1. Im Mai 1946 wurden dann für SS-Angehörige, die nach der Besetzung Ungarns durch deutsche Truppen eingezogen worden waren, die Aussiedlungsbestimmungen aufgehoben, wenn sie sich 1941 zur ungarischen Nationalität bekannt hatten und ihre demokratische Haltung nachweisen konnten. Im Oktober und November 1947 folgten Aufhebungsverordnungen für Industrie- und Landarbeiter sowie für unentbehrliche Handwerker, die auch als Volksbundmitglieder und SS-Zwangsrekrutierte nicht mehr ausgesiedelt werden durften2. Diese Bestimmungen gewannen allerdings keine besondere Bedeutung mehr, weil im Herbst 1947 die Vertreibungsaktion ohnedies eingestellt wurde.

Mit dem schrittweisen Hervortreten der Kommunisten als der bestimmenden politischen Macht — 1950 stellten sie zum erstenmal mit ihrem Führer Rákosi den Ministerpräsidenten — lief die Verstaatlichung und Kollektivierung der ungarischen Industrie und Landwirtschaft parallel3. Das Bodenreformgesetz verlor mehr und mehr seine Bedeutung. Auf die deutschen Facharbeiter konnte zur Aufrechterhaltung des Wirtschaftspotentials nicht verzichtet werden. Diese Entwicklung schlug sich in weiteren Gesetzen und Erlassen nieder, die zu einer Gleichstellung von Deutschen und Madjaren im Sinne der kommunistischen Doktrin hinführten. Rákosi verlangte schon 1948 in einer Rede vor dem Zentralkomitee der KP die Wiedereingliederung der „Schwaben” in den Staat4. Im Oktober 1949 wurde eine Generalamnestie für die Ungarndeutschen ausgesprochen, wenn sie sich innerhalb von 14 Tagen bei ihren Gemeinden als Volksdeutsche meldeten. Ein halbes Jahr später, im März 1950, wurde die Einstellung der Aussiedlung offiziell angeordnet und alle Personen, die unter Ausweisungsbestimmungen fielen, wurden wieder zu ungarischen Staatsbürgern erklärt5. Sogar ausgesiedelte Personen konnten „in berücksichtigungswürdigen Fällen” die Staatsbürgerschaft wiedererwerben und zurückkehren. Auf Grund dieses Erlasses versuchten Evakuierte und Ausgesiedelte, die in Österreich und Westdeutschland lebten, wieder in die Heimat zu gelangen. Eine allgemeine Rücksiedlung wurde aber von den ungarischen Behörden unterbunden, da nur ausgesuchten Facharbeitern der Weg zu den alten Arbeitsplätzen offengehalten werden sollte.

Um die Tragödie zu vollenden, wirkte sich diese endliche Gleichstellung noch einmal als Unheil aus, jedenfalls für alle diejenigen, die das unga-


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rische Staatsgebiet verlassen wollten und auf Grund ihrer Staatszugehörigkeit keine Ausreisegenehmigung erhielten1.

Ein großer Teil der ehemaligen SS-Leute hatte nach der Entlassung aus der Gefangenschaft gar nicht erst versucht, in die Heimat zurückzukehren, sondern sich in Westdeutschland eine Existenz aufgebaut. Ihre Angehörigen wohnten noch in Ungarn. Da jetzt weder eine Aus- noch Einreise möglich war, gab und gibt es im Augenblick keinen Weg, um die auseinandergerissenen Familien wieder zusammenzuführen.

Ebenso schwer wurden die 1950 aus der Sowjetunion nach Ungarn einreisenden Spätheimkehrer von der Ausreisesperre betroffen. Da sie nach ihrer Gefangennahme ungarisch als Staatszugehörigkeit angegeben hatten, wurden sie ohne Rücksicht auf persönliche Wünsche nach Ungarn transportiert und im Auffanglager Debreczen gesammelt. Wer in Ungarn bleiben wollte, wurde entlassen, alle übrigen strengen Verhören unterzogen, in denen man ihnen ihre ungarische Staatsbürgerschaft nachzuweisen versuchte. Ein Teil konnte nach 3jähriger Zwangsarbeit in die sowjetische Zone ausreisen.


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