Madjarisierung und ungarische Schulpolitik.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Es liegt auf der Hand, daß die Assimilation von den Madjaren selbst bewußt gefördert wurde. Das Madjarentum, seines Wertes und seiner geschichtlichen Sendung bewußt, glaubte, den „Schwaben” zu sich emporzuheben, wenn er Madjare wurde, und es gewährte ihm bereitwillig alle Vorteile eines Gleichberechtigten, es forderte nur eins: die unbedingte Bereitschaft zur Assimilation. Der Gebrauch der madjarischen Sprache, die Madjarisierung des Namens galten als natürliche und selbstverständliche Treuebeweise; sie beruhten theoretisch auf freiwilliger Entscheidung, wurden den Schwaben aber zur Erleichterung ihres sozialen und politischen Aufstiegs als


16E

unabweisbare Notwendigkeit nahegelegt1. So konnte zum Beispiel der einfache Mann den erstrebenswerten Beruf eines Beamten der Staatsbahn oder der Post nur dann erreichen, wenn er einen madjarischen Namen trug. Dasselbe galt für die Aufnahme in den Vitéz-Orden2. Den Offizieren mit nichtmadjarischen Namen wurde 1930 vom damaligen Verteidigungsminister Gömbös die Namensänderung nahegelegt3. Im öffentlichen Leben, in allen Berufszweigen, besonders in den Intelligenzberufen und in der Wirtschaft, überall war ein Aufsteigen sehr viel leichter, wenn der Minderheitenangehörige schon durch seinen madjarischen Namen beweisen konnte, daß er zu den „Treuen”4 gehörte.

Nicht eigentlich die Gesetzgebung, sondern eher die administrative Praxis der ungarischen Behörden war es also, die den Rückgang der deutschen Minderheit herbeigeführt hat. Etwas anders liegen die Dinge auf dem Gebiete der Schulpolitik, die es verstanden hat, die Zahl der deutschsprachigen Schulen im Laufe von fünfzig Jahren auf ein Minimum einzuschränken. Ihre radikale Verminderung, die dann in den zwanziger Jahren zum Halten gebracht und von einer allerdings recht langsam anlaufenden Vermehrung abgelöst wurde, ist zum großen Teil, wenn auch nicht ausschließlich, aus den gesetzgeberischen Maßnahmen zu erklären, wie sie nach dem „Ausgleich” von 1867 einsetzten. Das Schulgesetz von 1879, das Madjarisch als Pflichtfach in allen Schulen einführte, und dann besonders die scharfe Lex Apponyi von 1907, die neben anderen einschränkenden Verfügungen das Beherrschen des Madjarischen in Wort und Schrift als Unterrichtsziel des 4. Schuljahres forderte, ließen der deutschsprachigen Schule kaum noch Raum5. Gab es 1869 im Königreich Ungarn noch 1232 deutschsprachige (und 957 gemischtsprachige) Schulen, so verminderte sich der Bestand bis 1880 auf 867 (und 919) und bis 1913 auf 447 deutschsprachige Schulen, von denen der weitaus größte Teil in


17E

Siebenbürgen lag; Rumpfungarn wies 1920 noch 14 deutschsprachige Schulen auf.

Eine Madjarisierung der Schulsprache in diesem Ausmaße war allerdings nur bei den „Schwaben” Rumpfungarns möglich, nicht bei den anderen fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen und auch nicht bei den Siebenbürger Sachsen, da hier besondere Umstände vorlagen. Das Nationalitätengesetz von 1868 gab der griechisch-katholischen Kirche1, der ein Teil der Rumänen, und der griechisch-orthodoxen Kirche, der Rumänen und Serben angehörten, die Autonomie, ebenso der evangelischen Landeskirche der Siebenbürger Sachsen. Damit hatten diese Volksgruppen in ihrer Kirche einen sehr fühlbaren Rückhalt und verloren nur einen geringen Teil ihrer eigensprachigen Schulen2. Das übrige ungarische Deutschtum genoß keinen solchen Schutz, darin trat auch nach 1918 keine Besserung ein. Der Passus zum Schutz der Minderheiten im Vertrag von Trianon3, ebenso wie das theoretisch immer noch gültige


18E

Nationalitätengesetz von 1868 garantierten wohl allen anderssprachigen Untertanen ihre individuellen Rechte auf den Gebrauch ihrer Muttersprache, auf ihr religiöses Bekenntnis, auf volle Gleichberechtigung, und die madjarische Literatur hat nicht versäumt, immer wieder auf diese Tatsache hinzuweisen; dessen ungeachtet aber trat gegenüber der Vorweltkriegszeit keine Änderung ein. Die madjarische Schulpolitik erreichte es vielmehr, daß um 1940 nur ein verschwindend geringer Prozentsatz der ungarischen Schwaben die deutsche Schriftsprache beherrschte1. Der Volksdeutsche in Ungarn konnte, obgleich Deutsch seine Umgangssprache war, sich schriftlich in dieser Sprache meist nur in einer Art phonetischer Umschrift seines Heimatdialektes, der mit einer Fülle von Hungarismen durchsetzt war, ausdrücken2.