Die Sudetendeutschen sind die größte Gruppe der außerhalb des Reiches in den Grenzen von 1937 ansässigen Deutschen, die nach 1945 aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Ihre Siedlungsgebiete, die sich in einem im ll./12. Jahrhundert beginnenden geschichtlichen Prozeß geformt haben, zogen sich in einem bald breiter, bald schmaler werdenden Streifen entlang der Böhmen und Mähren-Schlesien umschließenden Randgebirge; in einzelnen Sprachinseln ragten sie ins Innere Böhmens und Mährens hinein. Während sie in ihrem Hauptbestand einen Teil des geschlossenen deutschen Sprachgebietes bildeten, war das von Deutschen bewohnte Gebiet um Zwittau, Landskron und Mährisch Trübau, der sogenannte Schönhengstgau, durch den tschechisch besiedelten Streifen von Hohenstadt und Senftenberg vom geschlossenen deutschen Sprachgebiet getrennt. Südwestlich davon, auf der Böhmisch-Mährischen Höhe, lag um Stecken und Iglau eine weitere größere Sprachinsel. Kleinere Inseln bildeten noch in Innermähren die geschlossenen Siedlungen bei Konitz, Wischau und südlich von Olmütz und Brunn. Außerdem befanden sich starke Kolonien alteingesessener Deutscher in den städtischen Zentren Prag, Brunn und Olmütz und in den Bezirken um Mährisch Ostrau, Pilsen und Budweis.
Infolge der weiten Verstreutheit ihrer Heimatgebiete mit zum Teil engnachbarlicher Anlehnung an die verschiedenen deutschen Stammlandschaften erhielt sich bei den Sudetendeutschen stammesmäßige Vielfalt und landsmannschaftliche Eigenart. Wenn sie auch in der alten österreichischen Monarchie durch gemeinsame Schicksale verbunden waren, so war doch ihr politisches Bewußtsein bis 1918 mehr gesamtösterreichisch oder gesamtdeutsch als böhmisch oder „sudetendeutsch”. Erst nach der Errichtung der Tschechoslowakischen Republik, die sich ohne ihre Beteiligung vollzog, und in der Auseinandersetzung mit deren nationalstaatlichem Zentralismus wurde ein Gemeinschaftsbewußtsein der Deutschen in Böhmen und Mähren-Schlesien geweckt. Jetzt erst setzte sich der Sammelbegriff „Sudetendeutsche” durch, der allerdings schon seit Beginn dieses Jahrhunderts in wissenschaftlichen und politischen Publikationen als Bezeichnung für alle Deutschen in Böhmen und Mähren-Schlesien aufgetaucht war. Mit den in den dreißiger Jahren verstärkt einsetzenden innen- und außenpolitischen Diskussionen um den Status der deutschen Volksgruppe in der ČSR wurde diese Bezeichnung ein fester Begriff der internationalen Publizistik.
Die Sudetenlänđer — Böhmen und Mähren-Schlesien — sind das klassische Feld des Nationalitätenkampfes innerhalb der österreichisch-ungarischen
Monarchie seit der Revolution von 1848 und später innerhalb der I. Tschechoslowakischen Republik von 1918—1938 gewesen1. Eine Lösung ist weder in jener noch in dieser geglückt, abgesehen von Teilentscheidungen wie dem sogenannten Mährischen Ausgleich von 1905. Während es in der alten Monarchie nicht gelang, zwischen dem Anspruch der Tschechen auf das „Böhmische Staatsrecht”, d. h. die staatsrechtliche Einheit der Kronländer Böhmen, Mähren und Schlesien und ihre Heraushebung aus den übrigen Ländern der westlichen Reichshälfte, und auf der anderen Seite dem ererbten Führungsanspruch der Deutschen im österreichischen Gesamtstaat einen Ausweg zu finden, ist später das Sudetendeutschtum nicht zum echten Partner der Staatsgründung von 1918/19, höchstens zur tolerierten Minderheit geworden. Das von Eduard Beneš auf der Pariser Friedenskonferenz beschworene Modell einer neuen Schweiz wurde nicht verwirklicht; die tschechische Nation ging grundsätzlich nicht davon ab, den tschechoslowakischen Staat als ihren Nationalstaat zu betrachten und unternahm keine Schritte, ihn zu einem föderalistischen Nationalitätenstaat umzugestalten. Die Sudetendeutschen waren an der Staatsschöpfung der Republik nicht beteiligt worden, und sie lehnten ihrerseits anfangs die Zugehörigkeit zu ihr ab. Sie standen zunächst fast geschlossen auf dem Boden des nationalen Selbstbestimmungsrechtes und gingen später zur Forderung der nationalen Autonomie innerhalb der ČSR über. Seit 1926 beteiligten sich „aktivistische” deutsche Parteien (Bund der Landwirte, Christlichsoziale Volkspartei, Deutsche Sozialdemokratische Arbeiterpartei) an Koalitionsregierungen der Republik; an den staatlichen Grundverhältnissen vermochten sie im Prinzip kaum etwas zu ändern, wenn sich auch einige neue Möglichkeiten für eine Neugestaltung des Verhältnisses der Deutschen zum tschechoslowakischen Staat zu öffnen schienen.
Seit 1933 und dann 1938 begann mit der nationalsozialistischen Expansionspolitik eine neue Phase: Die sudetendeutsche Autonomieforderung, aus der eigenen politischen Tradition erwachsen und lange festgehalten, wird überspielt von Hitlers Willen zur Angliederung der böhmischen Randgebiete an das Reich und zur Zerschlagung der Tschechoslowakei. Das Sudetendeutschtum, das sich bei den Parlamentswahlen von 1935 zu zwei Dritteln zur Sudetendeutschen Partei Konrad Henleins bekannt hatte, hat, enttäuscht von den Erwartungen auf eine Lösung des deutschen Problems im Rahmen der Tschechoslowakischen Republik und in besonderem Maße von der Wirtschaftskrise betroffen, den Gedanken des Anschlusses an das „Großdeutsche Reich” aufgenommen, wenn dies auch — selbst innerhalb der Sudetendeutschen Partei — keineswegs einhellig geschah. Aber spätestens seit dem Frühjahr 1938 hatte die politische Führung des Sudetendeutschtums die Initiative an Hitler und die nationalsozialistische Reichspolitik verloren, die im Münchener Abkommen vom 29. September 1938 die Abtretung der sudetendeutschen Randgebiete an das Reich erzwang.
Das geschlossene deutsche Siedlungsgebiet in Böhmen und Mähren-Schlesien mit einer erheblichen tschechischen Minderheit fiel damit an das Deutsche Reich1; nur eine deutsche Minderheit, die hauptsächlich in den
größeren Städten Innerböhmens und -mährens wie Prag und Brunn und iu den von tschechischem Siedlungsgebiet umgebenen Sprachinseln Stecken-Iglau, Wischau und Konitz beheimatet war, verblieb im tschechoslowakischen Reststaat bzw. nach dessen Auflösung im „Protektorat Böhmen und Mähren”, innerhalb dessen ihre Glieder die unmittelbare Staatsangehörigkeit des Reiches erhielten.
Bei der Eingliederung in das Deutsche Reich konnte infolge der geographischen Lage das auseinandergezogene und im Osten durch tschechische Bezirke unterbrochene sudetendeutsche Gebiet nicht zu einer Verwaltung?-einheit zusammengefaßt werden. Aus den Kreisen längs der schlesischen Gebirge, des Erzgebirges und Oberpfälzer Waldes, in denen der größte Teil der Sudetendeutschen wohnte, wurde der „Reichsgau Sudetenland” mit den Regierungsbezirken Troppau, Aussig und Eger und der Hauptstadt Reichenberg gebildet. Der Regierungsbezirk Troppau blieb durch das von Tschechen bis zur alten Reichsgrenze bewohnte Gebiet zwischen Oberelbe und Glatzer Kessel von dem übrigen Sudetenland getrennt. Das Hultschiner Ländchen, das im Versailler Vertrag 1919 vom Deutschen Reich abgetrennt worden war, kam wieder an den oberschlesischen Regierungsbezirk Oppeln zurück. Das nördliche Böhmerwaldgebiet mit den Kreisen Markt Eisenstein, Bergreichenstein und Prachatitz wurde in den Regierungsbezirk Nieđerbayern-Oberpfalz, im südlichen Böhmerwaldgebiet die Kreise Kaplitz und Krumau in den „Reichsgau Oberdonau”, der Kreis Neubistritz mit dem sudetendeutschen Teil von Gmünd und die südmährischen Kreise Znaim und Nikolsburg mit den suđetendeutschen Teilen von Horn und Waidhofen in den „Reichsgau Niederdonau” eingegliedert.
Der Teil des Teschener Landes (Olsagebiet), der nach dem polnischen Ultimatum vom 30. September 1938 von der ČSR an Polen abgetreten worden war, wurde nach der deutschen Okkupation Polens im September 1939 dem neugebildeten Regierungsbezirk Kattowitz zugeschlagen1.
Um eine Grundlage für die Ermittlung der im Gesamtgebiet von Böhmen und Mähren-Schlesien 1945 vorhandenen deutschen Bevölkerung zu schaffen, geht man zweckmäßigerweise von der tschechoslowakischen Volkszählung vom 1. Dezember 1930 aus. Diese enthält die letzte amtliche Nationali-
tätenstatistik für die I. Tschechoslowakische Republik und zugleich die letzten amtlich ermittelten Zahlen der Einwohner deutscher Volkszugehörigkeit in ganz Böhmen und Mähren-Schlesien.
Nach den Ergebnissen dieser Zählung betrug die Zahl der in Böhmen und Mähren-Schlesien anwesenden Personen deutscher Volkszugehörigkeit 3 149 8201; von diesen wohnten in Böhmen 2 326 090, in Mähren 823 730, d. h. 30,38 % der Gesamteinwohnerzahl dieser Gebiete (10 674 386) bekannten sich zum Deutschtum2.
Bei einem Vergleich der Ergebnisse der Zählung von 1930 mit denen der amtlichen Volkszählung vom 15. Februar 1921, bei der in Böhmen und Mähren-Schlesien 3 061 369 Personen deutscher Nationalität ermittelt wur-
den1, ergibt sich für die Deutschen eine Zunahme um 88 451, für die Tschechen und Slowaken um 574 324 Personen. Der deutsche Bevölkerungszuwachs (2,6 %) war demnach wesentlich geringer als der tschechoslowakische (8,5 %).
Der Unterschied erklärt sich einmal aus dem verhältnismäßig geringen Geburtenzuwachs bei den Sudetendeutschen. Er ist zum anderen aber auch auf die unterschiedliche Praxis in den beiden Volkszählungen bei der Ermittlung der Nationalität zurückzuführen. Im Jahre 1921 wurde in der „Anleitung zur Ausfüllung der einzelnen Bogenspalten” in § 8 bestimmt: „Unter Nationalität ist die Stammeszugehörigkeit zu verstehen, deren äußeres Hauptmerkmal in der Regel die Muttersprache ist. Juden können die jüdische Nationalität anführen. Es ist unzulässig, statt der Nationalität die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Gebiet anzuführen; es darf somit z. B. nicht eingetragen werden: Hanake, Schlesier u. dgl,”2. In der „Regierungsverordnung vom 26. Juni 1930„ wurde dagegen unter § 21 angeordnet: „Die Nationalität wird in der Regel nach der Muttersprache eingetragen. Eine andere Nationalität als jene, für welche die Muttersprache zeugt, kann nur dann eingetragen werden, wenn die gezählte Person ihre Muttersprache weder in ihrer Familie noch im Haushalt spricht und wenn sie die Sprache jener Nationalität vollkommen beherrscht. Juden können jedoch
immer die jüdische Nationalität einbekennen. — Es darf nur eine Nationalität eingetragen werden. Bekennt jemand zwei Nationalitäten ein oder keine, so ist die Nationalität nach der Muttersprache einzutragen.”1
Die Verordnung von 1930 „objektivierte” den Begriff der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einem Volkstum, indem sie die Muttersprache als allein entscheidendes Kriterium für die Ermittlung der Nationalität und die Beherrschung der Sprache als Norm für die Änderung der Nationalität festsetzte. Den politischen Behörden wurde dadurch die Möglichkeit gegeben, in dem gemischtsprachigen Gebiet entlang der Sprachgrenze, in dem ein Teil der Bevölkerung beide Sprachen beherrschte, und in den Fällen von nationalen Mischehen oder von schwankendem Nationalbewußtsein zu Gunsten der tschechischen und slowakischen Nationalität zu entscheiden2.
Die verschiedene Dynamik der Bevölkerungsbewegung bei Tschechen und Sudetendeutschen, wie sie in den Volkszählungsergebnissen zum Ausdruck kommt, war also zum Teil nur ein statistischer Vorgang, zum Teil wurde sie durch die Zählpraktiken im Dienste des Staatsvolkes herbeigeführt3, zum ändern Teil allerdings war sie der Ausdruck der Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage des Sudetendeutschtums, wie sie seit der Auflösung der alten Monarchie sich vor allem für die deutsche Industrie in den böhmischen Randgebieten ergeben hatte. Diese hatte 1918 das große Absatzgebiet der österreichisch-ungarischen Monarchie verloren und sah sich, besonders seit dem Beginn der Weltwirtschaftskrise, vor wachsenden Schwierigkeiten. So waren die sudetendeutschen Gebiete am stärksten von der Arbeitslosigkeit betroffen4.
Die Bevölkerungsverhältnisse in den suđetendeutschen Gebieten sind aber auch noch in anderer Weise durch die Begründung des tschechoslowa-
kischen Nationalstaats beeinflußt worden: seit 1918 beginnt ein starker Einstrom tschechischer Bevölkerung in das geschlossene deutsche Sprachgebiet, in erster Linie von Militärpersonen, Verwaltungs- und Polizeibeamten mit ihren Familien1. Die deutschen Sprachinseln Innerböhmens und Mährens
waren in besonderem Maße von einer teilweise planmäßig gelenkten tschechischen Expansionsbewegung und Bodenpolitik gefährdet, eine Tatsache, die schon vor dem I. Weltkrieg zu verfolgen war, sich nach der tschechischen Staatsgründung aber noch erheblich verstärkte.
Angesichts der sachlich und statistisch bedingten Verluste der Deutschtumszahlen für Böhmen und Mähren war die deutsche Politik im Jahre 1938 bestrebt, als Grundlage für die Grenzziehung in erster Linie die weiter zurückliegende österreichische Volkszählung von 1910 heranzuziehen1. Damit hat sie sich im Prinzip bereits im Münchener Abkommen durchgesetzt. Eine Wirkung dieser Entscheidung und einiger im Anschluß daran vollzogener Grenzregulierungen war es, daß in dem 1938 zum Reich geschlagenen Gebiet eine beträchtliche tschechische Minderheit eingeschlossen war, die sich teils aus den ins suđetendeutsche Gebiet zugewanderten Tschechen rekrutierte, teils auch, wie vor allem im östlichen Teil des Sudetenlandes, geschlossenes tschechisches Siedlungsgebiet umfaßte. Hier setzte nun auch
nach der Neuordnung von 1938 eine zweite größere Bevölkerungsverschiebung ein.
Der größte Teil der in die Sudetengebiete zugewanderten tschechischen Beamten, Angestellten, Kaufleute verließ bei der deutschen Besetzung des Sudetenlandes seine Wohnorte und ging in das Staatsgebiet der Rest-Tschechoslowakei1. Ihnen schlössen sich Zehntausende Sudetendeutscher an, meist aktive Mitglieder der sozialdemokratischen und der kommunistischen Partei und zahlreiche Juden, die das nationalsozialistische Regime ablehnten und
zu fürchten hatten. Viele von ihnen sind allerdings gezwungen oder freiwillig wieder zurückgekehrt1.
Eine wesentliche Veränderung der Zahl der Deutschen im angegliederten Suđetengebiet dürfte durch diese Bewegungen aber kaum eingetreten sein, da die Rückkehr von sudetendeutschen Staatsangestellten, die nach 1930 ins tschechische Sprachgebiet versetzt worden waren, und die Zuwanderung aus dem Altreich im Herbst 1938 den Abgang der Flüchtlinge wieder wettgemacht haben wird. Bei der reichsdeutschen Volkszählung am 17. Mai 1939 wurde für die dem Reich eingegliederten Gebiete von Böhmen und Mähren-Schlesien eine Gesamtbevölkerung von 3 391 903 Personen festgestellt2; 3 365 341 gehörten zur Ständigen Bevölkerung, wovon (ohne jüdische Bevölkerung) 3 201 321 Reichsangehörige waren. Nach einer Sonderauszählung
der Volkszugehörigkeit und Muttersprache bekannten sich von diesen Reichsangehörigen 3 004 246 als deutsche Volkszugehörige1. Unter den Ausländern, Staatenlosen und Personen, deren Staatsangehörigkeit unermittelt und ungeklärt war, befanden sich rund 20 600 deutsche Volkszugehörige2. Die deutsche Bevölkerung im Teschener Land, das an Polen abgetreten war, betrug zum gleichen Zeitpunkt rund 20 000 Einwohner3. Für das Gebiet des Protektorats Böhmen und Mähren ist die Zahl der Personen
deutscher Volkszugehörigkeit mit rund 260 000 anzusetzen1. Demnach lebten im Mai 1939 in Böhmen und Mähren-Schlesien insgesamt 3 305 000 einheimische Deutsche2 gegenüber 3 149 820 nach der Zählung von 1930 und 3 061 369 nach der Zählung von 19213.
Nach Ausbruch des Krieges setzten neue Bevölkerungsbewegungen ein. Das stark industrialisierte Sudetenland wurde gleich zu Beginn des Krieges wegen seiner günstigen geographischen Lage inmitten des Reiches zu einem Schwerpunkt der deutschen Kriegsindustrie ausgebaut und zog dadurch zahlreiche Arbeitskräfte aus dem Altreich an. Genannt werden müssen hier z. B. die Kohlehydrierwerke im Brüxer Industriegebiet. Wegen der zunehmenden Gefährdung der westdeutschen Industriegebiete durch die alliierten Bombenangriffe wurden kriegswichtige Betriebe mit ihren Facharbeitern in das lange vom Luftkrieg verschonte Land verlagert. Die Evakuierung der Zivilbevölkerung aus westdeutschen Großstädten und Berlin brachte einen weiteren Bevölkerungszustrom, vor allem in die zahlreichen Kurorte an den Rand-
gebirgen, die vorwiegend die aus Berlin und anderen Großstädten evakuierten Krankenanstalten, Schulen, Dienststellen usw. aufnehmen mußten. Außerdem wurden auch nichtdeutsche Arbeiter, die zu einem nicht geringen Teil Tschechen waren, in den im Sudetenland gelegenen Rüstungsbetrieben eingesetzt.
Dadurch hatte sich trotz der Abwesenheit Hunderttausender von Männern, die entweder zum Kriegsdienst einberufen oder, in geringerem Maße, zum Arbeitseinsatz in der Industrie Innerböhmens und -mährens verpflichtet waren, die Bevölkerung allein im damaligen Reichsgau Sudetenland in der Zeit von Mai 1939 bis Ende 1944 um 127 712 vermehrt und betrug in der vom 11. Dezember 1944 bis 7. Januar 1945 laufenden Zuteilungsperiode
30708991. Im hochindustrialisierten Regierungsbezirk Aussig betrug der Zuwachs allein 118 848, von denen 49 107 auf den Kreis Brüx entfielen2.
Für die statistische Ermittlung der seit Beginn des Krieges aus dem Altreich zugewanderten und in das Sudetenland evakuierten Deutschen stehen uns keine genauen Unterlagen zur Verfügung. Der Zustrom der Deutschen aus dem Altreich, sei es als Evakuierte, sei es als Dienstverpflichtete in der Kriegsindustrie, ist für den Reichsgau Sudetenland mit über 400 000, für die übrigen angegliederten sudetendeutschen Gebiete und das Protektorat mit etwa 200 0003 anzusetzen4.
Mit der im Herbst 1944 einsetzenden Evakuierung der Slowakeideutschen5 und der Flucht der ostdeutschen Bevölkerung nach Beginn der sowjetischen Offensive auf das Reichsgebiet (Januar 1945) ergoß sich in den letzten Kriegsmonaten ein Bevölkerungsstrom riesigen Umfangs in das Sudetenland und das Protektorat6. Zu den etwa 100 000 unterzubringenden Slowakeideutschen kamen annähernd 1,6 Millionen Reichsdeutsche, fast ausschließlich aus den schlesischen Provinzen, deren Fluchtweg in die Sudetenländer führte7. Da seit Ende März/Anfang April auch das Ostsudetenland und Mähren Kampfgebiet wurden, ballte sich zur Zeit der Kapitulation die Masse der Flüchtlinge auf dem Weg nach Westen auf böhmischem Gebiet zusammen. Nur einem kleinen Teil war es damals schon gelungen, Bayern zu erreichen oder ins westliche Sachsen auszuweichen; etwa eine Million
erlebte den deutschen Zusammenbruch mit seinen bitteren Begleiterscheinungen im Sudetenland und Protektorat. Die zu diesem Zeitpunkt in Böhmen und Mähren-Schlesien anwesenden deutschen Zivilpersonen lassen sich mit mindestens 4,5 Millionen beziffern.
Die Zahl der sudetendeutschen Zivilpersonen, die sich Anfang Mai 1945 in Böhmen und Mähren-Schlesien befanden, betrug —- den natürlichen Bevölkerungszuwachs1 und den Zuwanderungsüberschuß von 1939—19452 eingerechnet — fast 3 Millionen, wozu noch rund 500 000 zum Kriegsdienst einberufene Männer hinzuzuzählen sind3.