Exilpolitiker.
Als im Frühjahr 1945 der größere Teil der Slowakei von der Roten Armee besetzt war, konstituierte sich in Kaschau eine provisorische tschechoslowakische „Regierung der Nationalen Front der Tschechen und Slowaken”, ein Koalitionskabinett aus nach Moskau orientierten Kommunisten und Vertretern prowestlich-bürgerlicher Parteien unter dem Vorsitz des bisherigen Botschafters in der Sowjetunion, Zdeněk Fierlinger. Formell war es durch den von London über Moskau aus dem Exil zurückgekehrten Präsidenten Beneš ernannt worden1. Diese Regierung beschloß auf ihrer ersten Sitzung am 5. April 1945 ein umfangreiches Programm für den Neuaufbau der Republik, das sich unter Punkt VIII—XI auch mit der Behandlung der Bürger deutscher und madjarischer Nationalität in der wiederhergestellten ČSR befaßte2. Hier wurden drei Personengruppen unterschieden:
1. Diejenigen Deutschen und Madjaren, die als „Antinazisten und Antifaschisten” bereits vor dem Münchener Abkommen einen aktiven Kampf für die Erhaltung der Republik geführt haben oder nach der Eingliederung des Sudetenlandes in das Deutsche Reich und der Schaffung des Protektorats wegen ihres Widerstandes gegen das NS-Regime verfolgt wurden oder sich als Flüchtlinge im Exil am Kampf für die Wiedererrichtung der Tschechoslowakei beteiligt haben. Diesen allen sollte die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft bestätigt und die eventuelle Rückkehr in die Republik zugesichert werden.
2. Die „übrigen” tschechoslowakischen Bürger deutscher und madjarischer Nationalität; ihre Staatsbürgerschaft sollte aufgehoben werden3, ihnen aber eine erneute Option für die Tschechoslowakei gestattet sein, über die von den Behörden der Republik in jedem individuellen Fall entschieden würde.
3. Diejenigen Deutschen und Madjaren, die wegen eines Verbrechens gegen die Republik mit einer Verurteilung zu rechnen haben; sie sollten aus der Republik für immer ausgewiesen werden, soweit über sie nicht die Todesstrafe verhängt würde.
Dieses Programm konnte es so erscheinen lassen, als ob sich die Pläne einer Ausweisung nur gegen eine begrenzte Gruppe von Kriegsverbrechern und aktiven Nationalsozialisten richten würden. Aber schon Äußerungen der tschechischen Exilregierung aus der Kriegszeit zeigen, daß man damit nur die Pläne einer Massenaussiedlung zu verschleiern suchte, ohne daß man sich auf eine genaue Zahl festlegen wollte1.
Beneš und die von ihm gelenkte tschechoslowakische Exilregierung in London hatten diese Pläne mit Zähigkeit vorbereitet. Sie gehörten zusammen mit der Annullierung des Münchener Abkommens, die die Wiederherstellung der Tschechoslowakei in ihren Vor-Kriegs-Grenzen einleitete und gerade damit aber das sudetendeutsche Problem erneut aufwarf, zu den mit größtem Nachdruck verfolgten Zielen. Es mögen darüber mancherlei verschiedenartige Überlegungen angestellt worden sein, sicher ist — soviel läßt sich den spärlichen heute zugänglichen Quellen entnehmen —, daß der extreme Gedanke eines vollständigen „Transfers”, also einer Aussiedlung aller Sudetendeutschen und wohl auch der madjarischen und polnischen Minderheiten schon relativ früh aufgetaucht ist. Nach einer Angabe von Hubert Ripka, einem Parteifreund von Beneš, der später in der Exilregierung und in den ersten Nachkriegskabinetten hervortreten sollte, ist er bereits im Dezember 1938 zwischen ihm und dem zurückgetretenen Präsidenten diskutiert worden2. Ripka war es auch, der als einer der ersten Politiker im Sommer 1941 „eine organisierte Anwendung des Prinzips der Umsiedlung von Bevölkerungen” nach dem Kriege in einem im „Čechoslovak„, dem Zentralorgan der tschechoslowakischen Exilregierung, und der Zeitschrift „Central European Observer” erschienenen Artikel propagierte3.
Beneš selbst bekannte sich hierzu in der Öffentlichkeit wohl zuerst im Herbst und Winter 1941/42 in zwei Aufsätzen in den Zeitschriften „The Nineteenth Century and After” und „Foreign Affairs”1. Hier entwickelte er Hitlers Politik aus dem Alldeutschtum Schönerers und stellte gegen die „neue Ordnung” Europas der Nationalsozialisten das Bild einer europäischen Nachkriegspolitik, für die der „transfer of population” als ein systematischerer und radikalerer Lösungsversuch der Minderheitenpolitik gefordert wurde. Wurde somit die Austreibung von Anfang an als Antwort auf das nationalsozialistische System begründet, so rechtfertigte sie Beneš, kommunistische Argumente aufgreifend, gleichzeitig als ein Mittel, die nationale mit der sozialen Revolution zu verknüpfen2.
Die zunehmende Verschärfung des Terror-Regimes der Gestapo und der SS im „Protektorat” erleichterte es Beneš, die öffentliche Meinung in England und in der ganzen westlichen Welt auch gegen die Sudetendeutschen zu beeinflussen und propagandistisch den Boden für die Idee der Austreibung zu bereiten. Hier haben nacheinander mehrere Ereignisse die Lage zugespitzt: so die Ernennung Heydrichs zum „Stellvertretenden Reichsprotektor in Böhmen und Mähren” im September 1941 und die von ihm ergriffenen Maßnahmen und Massenexekutionen, u. a. das Verfahren gegen den Ministerpräsidenten der Protektoratsregierung Alois Eliáš. das mit des-
sen Hinrichtung endete1, vor allem aber die Masisaker gegen die Bewohner des Dorfes Lidice im Bezirk Kladno, denen Begünstigung der Heydrich-Attentäter vorgeworfen wurde, am 10. Juni 19422. Lidice wurde zum Symbol der Unterdrückung und ein weltbekanntes Ereignis, das der von Beneš verfolgten Politik erheblichen Auftrieb gab. Die (vorsichtig formulierte) Annullierung des Münchener Abkommens durch die britische Regierung am 5. August 1942 ist offensichtlich dadurch erleichtert worden3. Gleichzeitig wurde jetzt mehr und mehr der Boden bereitet für die Idee der Austreibung der Sudetendeutschen; sie hatte in den tschechisch-britischen Verhandlungen vom Frühjahr 1942 über das Münchener Abkommen bereits eine Rolle gespielt.
Es bleibt allerdings umstritten, ob und in welchem Umfange Beneš zu diesem Zeitpunkt schon effektive Unterstützung für seine Pläne durch die Alliierten und nicht nur eine grundsätzliche Anerkennung des Transfer-Gedankens erhalten hat. Wir sind darüber vorläufig im wesentlichen auf seine eigenen Mitteilungen angewiesen. Danach glaubte er, wohl nicht ganz zutreffend, schon im Sommer 1942 der Zustimmung der britischen Regierung sicher zu sein4 und suchte nun auch bei der Sowjetunion und den Vereinigten Staaten diplomatische Rückendeckung für seine Pläne.
Im März 1943 stellte er über den sowjetischen Botschafter Bogomolow eine entsprechende Anfrage an die Moskauer Regierung, erhielt aber zunächst eine ausweichende Antwort1. Die sowjetische Regierung erklärte, daß sie noch keine definitiven Pläne über ihre künftige Deutschlandpolitik ausgearbeitet habe und diese von weiteren Absprachen mit der englischen und amerikanischen Regierung abhängen würden. Erst Anfang Juni 1943, als sich Beneš während seines Staatsbesuchs in Washington um ein gutes sowjetisch-amerikanisches Verhältnis bemühte und das Vertrauen Amerikas in die sowjetische Politik zu stärken versuchte, traf eine zustimmende Äußerung Moskaus ein. Jetzt erst soll auch Roosevelt die Einwilligung in eine Aussiedlung der Sudetendeutschen gegeben haben2.
Benei hatte also wohl bereits im Sommer 1943 eine gewisse diplomatische Basis für die Realisierung seiner Nachkriegspläne geschaffen, war mindestens bemüht, diesen Eindruck vor der Öffentlichkeit zu erwecken3. Er hielt jedoch an der Taktik fest, es weiterhin in der Schwebe zu lassen, welches Ausmaß die Vertreibung der Deutschen aus der wiederherge-
stellten ČSR haben sollte, ob es sich tatsächlich nur um eine Maßnahme der Reinigung von aktiven nationalsozialistischen und großdeutsch gesinnten Elementen oder, wie er es bereits in seinem Artikel in „The Nineteenth Century and After” gefordert hatte, um die Anwendung eines generellen Prinzips zur radikalen Lösung des Minderheitenproblems handeln sollte. Am 13. November 1942 erklärte er vor dem tschechoslowakischen Staatsrat1, daß ein größerer oder kleinerer Teil der Sudetendeutschen in der Tschechoslowakei verbleiben solle, und noch im Oktober 1944 äußerte sich Ripka vor der Konferenz der „Vertretung der demokratischen Deutschen aus der ČSR”, es würden wohl etwa 800 000 bis l 000 000 Deutsche die neue Tschechoslowakei nicht verlassen müssen2.
Seit dem Sommer 1942 führte Wenzel Jaksch für die emigrierten sudetendeutschen Sozialdemokraten einen verzweifelten Kampf gegen die Verbreitung der Idee des Bevölkerungstransfers, die er in einem Briefe an Beneš als „ein gefährliches Stichwort für die Entfesselung eines Bürgerkrieges längs der Sprachgrenzen Böhmens und Mährens”, als „undiskriminierte Vergeltung” und „Zerstörung jeder Basis demokratischer Zusammenarbeit für eine Generation” bezeichnete. Die Antwort von Beneš ließ bereits erkennen, in welchem Maße es ihm gelungen war, das Vertreibungsproblem auf die internationale Ebene zu verschieben und durch diplomatische Absprachen mit anderen Mächten radikale Lösungen vorzubereiten3.
In diesem Zusammenhang spielte für die Berechnungen und Überlegungen von Beneš das Verhältnis zur Sowjetunion eine entscheidende Rolle, sowohl außenpolitisch wie innenpolitisch hinsichtlich der Behandlung der tschechischen Kommunisten, die in Moskau eine starke Vertretung besaßen. Beneš nahm seit dem Jahre 1943 als sicher an, daß die Rote Armee die Tschechoslowakei besetzen würde1. Um einer Entwicklung vorzubeugen, wie sie sich bereits damals für die polnische Exilregierung in London abzeichnete, die schließlich durch Moskau ihren Einfluß auf die Neugestaltung des befreiten Polen verlor, versuchte er für die ČSR einen modus vivendi mit den Sowjets zu finden. Ende 1943 ging er — nicht zur Freude seiner englischen Freunde — nach Moskau und erreichte die Unterzeichnung eines tschechoslowakisch-sowjetrussischen „Vertrags der Freundschaft, der gegenseitigen Hilfeleistung und der Zusammenarbeit nach dem Kriege”. In den in Moskau geführten Verhandlungen war noch einmal die Ausweisung der Sudetendeutschen an Hand einer von Beneš vorgelegten Denkschrift erörtert und das sowjetische Einverständnis damit bekräftigt worden2. Daß der Aussiedlungsplan überhaupt erst hier zum erstenmal, und zwar von den tschechischen kommunistischen Emigranten aufgeworfen wurde, wie später im Jahre 1946 das Parteiorgan der tschechischen Kommunisten „Rudé Právo” behauptet hat, trifft aber keineswegs zu3. Man kann höchstens sagen, daß die Annäherung der tschechischen Exilregierung an die Sowjetunion die Aussichten für eine radikale Lösung der sudetendeutschen Frage erheblich gesteigert hatte.
Indessen blieb die präzise Festsetzung der von der Austreibung betroffenen Personenkreise nach wie vor offen, und die tschechoslowakische Exilregierung war zweifellos zunächst selbst nicht daran interessiert, diesen Schwebezustand, der noch alle Möglichkeiten offenließ, zu beseitigen. Ihre Vertreter versuchten noch mehrfach in den Jahren 1943/44 mit aller Vorsicht, die öffentliche Meinung der westlichen Alliierten für den Gedanken
eines Transfers zu gewinnen und die Austreibungsforderungen publizistisch zu begründen1; sie haben dabei den Zusammenhang zwischen einer „Bestrafung” der Sudetendeutschen und der „endgültigen Lösung des Minderheitenproblems” festgehalten. Ripka begründete in seiner Schrift „The repudiation of Munich” die Austreibung mit dem Hinweis, daß die Sudetendeutschen an dem Verlust der staatlichen Freiheit der Tschechoslowakischen Republik mitschuldig geworden seien und sich als willfähige Helfer des pangermanistischen Imperialismus und der Zerstörung des tschechoslowakischen Staates gezeigt hätten. Daher könne es für alle Anhänger Henleins keinen Platz in der neuen Republik geben. Das Selbstbestimmungsrecht der tschechoslowakischen Nation, die grundlegende Voraussetzung, unter der sie frei leben könne, schließe ein uneingeschränktes Recht auf Selbstbestimmung der Sudetendeutschen aus. Die Freiheit des tschechoslowakischen Staates hänge aus politischen und wirtschaftlichen Gründen von den natürlichen Grenzen gegenüber dem Deutschen Reich ab, wie die Erfahrung nach München bewiesen habe. Wenn auch die Zeit für eine offizielle und definitive Regelung dieser Fragen noch nicht reif sei, so würden sie doch von Beneš und seinen Mitarbeitern durchdacht, um zur rechten Zeit konkrete und praktische Pläne bereit zu haben2.
Auch Beneš erklärte im Oktober 1944 in einem Aufsatz der amerikanischen Zeitschrift „Foreign Affairs”, in dem er die Problematik der sudetendeutschen Frage radikal vereinfachte, daß die Fortführung der Minoritätenpolitik alten Stils nicht mehr möglich sei, wenn diese von einem imperialistischen Staat mißbraucht würde, um seine Expansion voranzutreiben. Die Tschechoslowakei müsse daher den „Transfer” der größtmöglichen Zahl ihrer deutschen Bewohner ins Auge fassen, allerdings ohne das Heimatrecht (the right of domicile) irgend jemand zu bestreiten, der der Republik die Treue bewahrt habe3. Es ist kaum zu überhören, daß hier die Unterscheidung zwischen zwei Kategorien der Sudetendeutschen nur noch untergeordnete Bedeutung hat und die amerikanische Öffentlichkeit auf eine generelle Lösung vorbereitet werden sollte. In diesem Zwielicht einer die letzten Ziele, die radikale Austreibung der Sudetendeutschen, verhüllenden Taktik, blieb die Austreibungsfrage für die Öffentlichkeit bis zum Kriegsende, indem Bene.š offiziell von der Ausweisung eines Teiles der Sudetendeutschen sprach und diese mit einer gerechten und notwendigen Bestrafung begründete.
Dabei paßte er seine Forderungen in der sudetendeutschen Frage geschickt an die Stimmung in der öffentlichen Meinung der alliierten Länder an1 und versuchte den Eindruck zu erwecken, als ließe sich eine inhumane Aktion, wie die Vertreibung von Millionen Menschen, auf humane Weise durchführen.
Vielleicht läßt sich ein Plan dahin verstehen, den er zu dieser Zeit entwickelte. Nach Absprachen mit Mitgliedern der Exilregierung und des Nationalrats arbeitete Beneš ein Zehn-Punkte-Programm aus, in dem er zum ersten Mal seine Absichten konkret darlegte und die Modalitäten der Ausweisung fixierte. Dieser Plan enthielt folgende Richtlinien:
Von dem .Grundsatz der deutschen Gesetzgebung ausgehend, daß alle Deutschen in der ČSR Reichsbürger sind, behält sich die tschechoslowakische Regierung vor, zu bestimmen, welche Deutschen die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft erhalten können oder sie behalten. Alle anderen Deutschen müssen, was als Grundsatz zu gelten hat, nach Ablauf des allgemeinen staatlichen Fünfjahresplanes, in dessen Rahmen auch die Ausweisung der Deutschen nach einem politischen, wirtschaftlichen, technischen und finanziellen System geregelt wird, das Land verlassen haben. Das Gros ist innerhalb der ersten zwei Jahre, gewisse Kategorien in den ersten Monaten nach dem Zusammenbruch Deutschlands auszuweisen: vor allem Angehörige der SS, der Polizei und der Gestapo; alle nach dem Münchener Abkommen ernannten Beamten; die Funktionäre der SdP, der NSDAP und ihrer Organisationen; Angehörige von uniformierten Formationen, die während des Krieges im Dienste Deutschlands standen; Angehörige der Intelligenzschicht und Exponenten der NS-Fachorganisationen; alle Deutschen, die Nutznießer der Besatzung der Tschechoslowakei waren. Die Ausgewiesenen dürfen eine bestimmte Menge ihrer Habe mitnehmen; das von ihnen zurückgelassene Vermögen wird auf das Konto der tschechoslowakischen Reparationsforderungen gutgeschrieben, woraus sich ergäbe, daß die Schadensersatzleistung vom Deutschen Reich zu regeln sein wird. Bei Personen, die sich an staatsfeindlicher Tätigkeit nicht beteiligt haben und auswandern, sollen von der ČSR zuerkannte Entschädigungen für zurückgelassenes Vermögen über das Reparationskonto kompensiert werden. Da die neue Tschechoslowakei ein Nationalstaat sein wird, werden die Angehörigen von Minderheiten wohl alle individuellen demokratischen Bürgerrechte, aber keine gesetzliche Anerkennung als nationales und politisches Kollektiv erhalten. Staatssprache und Unterrichtssprache (eine Ausnahme können deutsche Volksschulen bilden) werden nur tschechoslowakisch (und ukrainisch) sein. Innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren soll der Grundsatz verwirklicht werden, daß in jeder Gemeinde der tschechoslowakischen Republik mindestens 67 % der
Bewohner slawischer Volkszugehörigkeit sind1. — Analog dem deutschen Problem soll auch das madjarische behandelt werden2.
Offenbar diente dieser Plan als Grundlage für das Memorandum, das die tschechoslowakische Exilregierung der European Advisory Commission3, die die Kapitulationsbedingungen für Deutschland auszuarbeiten hatte, übergab4. Nach den Mitteilungen des tschechischen Diplomaten Karel Lisický5 über den Inhalt dieses Memorandums enthielt es im wesentlichen die gleichen Gesichtspunkte wie das obige Zehn-Punkte-Programm von Beneš. Hierin wurde nach Lisický mit folgenden Zahlen argumentiert: Von den 3,2 Millionen Deutschen, die bei der Volkszählung von 1930 ermittelt wurden, seien 250 000 als Kriegsverluste abzuschreiben, etwa 500 000 Exponenten der Henlein-Bewegung würden aus dem Lande fliehen. Von den restlichen nicht ganz 2,5 Millionen Sudetendeutschen sollten über 1,6 Millionen im organisierten Transfer ausgesiedelt werden. 800 000 Deutsche dürften im Lande zurückbleiben6.
In die von Deutschland unterzeichnete Kapitulationsurkunde wurden diese Forderungen entgegen den tschechischen Wünschen nicht aufgenom-
men1. Auf ein Verlangen der tschechoslowakischen Exilpolitiker, zu dem vorgelegten Transfer-Plan Stellung zu nehmen, hatte die britische Regierung schon Mitte Januar 1944 mitgeteilt, daß diese Frage erst in Verhandlungen mit den anderen Großmächten geklärt werden müsse. Diese reservierte Haltung der Westmächte hat sich bis Kriegsende und auch in der Zeit vor der Potsdamer Konferenz nicht geändert2.
Es ist nicht ausgeschlossen, daß Beneš unter dem Eindruck der Zurückhaltung der Alliierten gegenüber der hier vorgelegten Konzeption einen Alternativplan aus den ersten Kriegsjahren aufgriff, worin die Abtretung einiger west- und nordböhmischer Bezirke (u. a. Karlsbads) mit einer Bevölkerungszahl von 600 000 Einwohnern an Deutschland vorgesehen war3. Lisický berichtet, daß Beneš im Januar 1945 dem Generalstab die Anweisung gab, auf der Landkarte eine Lösung des Sudetenproblems nach folgendem Schema auszuarbeiten: 800 000 Deutsche verbleiben in der neuen ČSR, l 700 000 werden ausgewiesen und der Rest von etwa 600 000 fällt mit seinem Wohngebiet an Deutschland. Nach Lisický glaubte Beneš, „daß die Welt die Endlösung der Angelegenheit unserer deutschen Minderheit eher
annehmen würde, wenn wir bereit wären, so ein Ergebnis auch durch Teil-Gebietskonzessionen zu erkaufen”1.
Wenn Beneš am Ende auch ohne territoriale Zugeständnisse die Lösung der Sudetenfrage durch radikale Austreibung der Deutschen erreicht hat, so war es doch ein verhängnisvoller Irrtum, wenn er geglaubt haben sollte, eine so radikale Änderung der nationalen, sozialen und rechtlichen Struktur Mitteleuropas wie den „Transfer” von Millionen sozusagen politisch kanalisieren zu können. Der Preis war die Auslieferung der Tschechoslowakei an die Sowjetunion, mit deren Hilfe diese Lösung durchgesetzt werden konnte2. Entscheidend war dabei, daß Beneš bereits seit seinem ersten Moskauer Besuch im Dezember 1943 die Kontrolle über das innere Schicksal der Tschechoslowakei zu entgleiten begann, und zwar vor allem durch die Abmachungen, die er mit der Moskauer Gruppe der tschechoslowakischen Kommunisten um Gottwald in der sowjetischen Hauptstadt getroffen hatte. Er mußte ihre Zustimmung zur Bildung einer „Regierung der Nationalen Front” mit dem Zugeständnis eines erheblichen personellen Einflusses der Kommunisten und der Vereinbarung über eine Revolutionierung des gesamten Verwaltungsaufbaus erkaufen3. Demnach sollten die sogenannten Nationalausschüsse (Náro'dníVýbory) eine hervorragende Stellung einnehmen und den alten bürokratischen Verwaltungsapparat ablösen, der sich als willfahriges Instrument der deutschen Besatzungsmacht und der Protektoratsregierung erwiesen und damit diskreditiert hatte4.
Den „Nationalausschüssen” war außerdem noch für die Kriegszeit eine besondere Aufgabe zugedacht. Aus Delegierten der Untergrundorganisationen aller politischen Richtungen proportional gebildet, sollten sie die Widerstandsaktionen gegen die Deutschen und ihre tschechischen Helfer koordi-
nieren, Zellen der nationalen Erhebung bilden, in den Tagen der deutschen Niederlage die Verwaltung übernehmen und Vollzugsorgan der gegen die Deutschen und Kollaboranten gerichteten Maßnahmen werden. Gleich nach der Rückkehr von seinem Moskauer Besuch hat Beneš am 3. Februar 1944 von London aus zur Bildung von Nationalausschüssen in allen Dörfern, Städten, Bezirken und Ländern der ČSR aufgefordert1. In diesen Institutionen konnten indessen die Kommunisten und neben ihnen rechtsradikale Gruppen auf Grund ihrer ausgezeichneten Untergrundorganisationen einen die Zahl ihrer Anhänger weit übersteigenden Einfluß gewinnen; beide Gruppen, so entgegengesetzt ihre sonstigen politischen Ziele waren, einte der Kampf gegen den gemeinsamen Feind. Dieser Einfluß war später um so entscheidender, als auf der anderen Seite die Teile des tschechischen Volkes, die der Kollaboration mit den Deutschen bezichtigt wurden, völlig von der politischen Mitwirkung ausgeschaltet waren. Die Auswirkungen dieser in Moskau gefallenen politischen Entscheidungen trafen in erster Linie die Sudetendeutschen: einmal waren damit die Weichen für ihre Vertreibung endgültig gestellt, zum anderen aber war durch die innere Konstellation im tschechischen Lager, wie sie sich aus den Moskauer Abmachungen Beneš' mit den Kommunisten ergab, allen den Kräften im Lande Auftrieb und freie Bahn gewährt, die die Politik einer brutalen und hemmungslosen Vergeltung für das dem tschechischen Volk angetane Unrecht befürworteten und dann auch durchführten.
Dazu trugen schließlich nicht wenig die Erklärungen der Exilpolitiker über den Moskauer und Londoner Rundfunk bei, die zum bewaffneten Widerstand gegen die Deutschen und alle Kollaborateure aufriefen und sich dabei der schärfsten Tonart bedienten2. Wenn es trotz dieser Aufforderungen und des durch die nationale Unterdrückung ins Ungemessene gestiegenen Hasses bis unmittelbar vor Kriegsende, abgesehen von der Slowakei und einigen Gebieten Mährens, nicht zu zusammenhängenden Widerstandsund Aufruhrhandlungen kam, so war dies unter anderem eine Folge des
Einsatzes starker, bis zuletzt intakter SS- und SD-Verbände und der Anwesenheit beträchtlicher deutscher Truppen, aber auch relativ günstiger wirtschaftlicher und ernährungsmäßiger Verhältnisse1. Um so elementarer war der Ausbruch, als die Kriegsereignisse dieses System zusammenstürzen ließen.