2. Die Ausweisung nach der Potsdamer Konferenz.

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Nach Artikel XIII der Potsdamer Vereinbarungen erkannten die drei Großmächte an, daß die Überführung der deutschen Bevölkerung oder von Bestandteilen derselben, die in der Tschechoslowakei (Polen und Ungarn) zurückgeblieben waren, nach Deutschland durchgeführt werden müsse und erklärten gleichzeitig, daß jede Überführung „in ordnungsgemäßer und humaner Weise” erfolgen solle1. Damit gab die Konferenz den Tschechen praktisch freie Hand, auch die noch in der ČSR befindliche deutsche Bevölkerung nach Deutschland zu überführen, knüpfte allerdings die Bedingung daran, daß die im Gange befindliche „wilde” Austreibung gestoppt und erst eine die gegenwärtige Lage in Deutschland berücksichtigende Vorbereitung getroffen werden müsse2.


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Dieser Potsdamer Beschluß entsprach in seinem Ergebnis den Zielen der konsequenten Politik der tschechoslowakischen Exilregierung und der späteren provisorischen Regierung. Allerdings genügte das Tempo, mit dem die Alliierten an die Vorbereitung der Sache gingen, durchaus nicht der Eile, die die Tschechen hatten. Die ungemein schwierigen Verwaltungs-, Wirtschafts- und Verkehrsverhältnisse in dem von den Großmächten besetzten Reichsgebiet, die bereits vollzogene Aufnahme von ungeheuren Flüchtlingsmassen aus den ostdeutschen Provinzen, die Notwendigkeit, alle Maßnahmen mit den anderen Vertreibungsländern abzustimmen, militärische Rücksichten auf die im Gange befindliche Demobilisierung, all dies machte schwierige Überlegungen notwendig und sprach gegen jede Überstürzung.

Die Aufforderung der Großmächte, weitere Vertreibungsaktionen einzustellen, und die damit erzwungene Unterbrechung der schon laufenden Massenaustreibung verstimmte die Tschechen1. Je länger die Vorschläge des Kontrollrats für die Durchführung des „Transfers” auf sich warten ließen, um so mehr wuchs das tschechische Mißtrauen, daß die in Potsdam gegebenen Zusagen eingehalten würden2. Die tschechische Presse begann bald den guten Willen der Westmächte überhaupt zu bezweifeln. Besonders übel wurden


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die sich mehrenden Proteste in der angelsächsischen Presse gegen die brutale Behandlung der Sudetendeutschen vermerkt1.

Ungeachtet dessen wurden jetzt aber die technischen Vorbereitungen für die organisierte Austreibung getroffen und im August 1945 dafür besondere Organe geschaffen: im Mittelpunkt ein Spezialreferat im Innenministerium, dessen Leiter den Rang eines Regierungsbeauftragten für den „Odsun”, Abschub der Deutschen hatte2. Ihm waren Gebietsbeauftragte unterstellt (in Böhmen neun, in Mähren vier), in deren Kompetenzbereich die Referate für den „Odsun” bei den Bezirksnationalausschüssen und Ortsnationalausschüssen fielen. Im Bereich des ganzen Staates wurden Sammellager für die zur Austreibung bestimmten Deutschen (in Böhmen 75, in Mähren 29, in der Slowakei 3) eingerichtet, die je 1200 Personen umfassen sollten. Außerdem wurden Reservelager in der Nähe der Grenzübergangsstationen vorbereitet3. Vieles davon war nur eine Zusammenfassung und Steuerung längst vorher eingeleiteter Einzelmaßnahmen. Praktisch lief die Einrichtung der Sammellager darauf hinaus, daß die bereits in vorhandene Lager eingewiesenen Deutschen ohne Rücksicht auf die darin herrschenden vielfach unhaltbaren


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Zustände festgehalten wurden und daß man die ins innertschechische Gebiet gebrachten Deutschen nach dem Abschluß ihrer Arbeit nicht mehr nach Hause entließ, sondern in Sammellager einwies. Auch die noch in Freiheit lebenden Deutschen wurden Anfang Dezember für die Ausweisung registriert1.

In ihrer Note vom 16 August 1945, in der die tschechoslowakische Regierung zu den Potsdamer Beschlüssen Stellung nahm, soll sie auch, nach einer tschechischen Quelle2, dem Alliierten Kontrollrat ein Programm übersandt haben, wonach 2,5 Millionen Deutsche für die Ausweisung aus der ČSR in Frage kamen. Diese Zahl wurde dann in dem am 20. November vom Kontrollrat angenommenen Gesamtprogramm des „Transfers” der deutschen Bevölkerung aus allen Vertreibungsgebieten berücksichtigt. Danach sollten l 750 000 Sudetendeutsche in die amerikanische, 750 000 in die sowjetische Besatzungszone aufgenommen werden; 10 % der Gesamtzahl sollten bereits im Dezember 1945 ausgesiedelt werden3. Jedoch lief dann die organisierte Aussiedlungsaktion tatsächlich erst Ende Januar 1946 an. Die Modalitäten für die Überführung in die amerikanische Besatzungszone wurden vorher in Verhandlungen von Vertretern der amerikanischen Besatzungsbehörden in der US-Zone mit Vertretern der tschechoslowakischen Regierung am 8. und 9. Januar festgelegt4.

Nach diesem Abkommen sollten die „Auswandernden” mit hinreichender Kleidung (wie Unterwäsche, passenden Anzügen, Mänteln und Schuhen) ausgerüstet sein,


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Gepäck mit einem Gewicht von 30—50 kg und 1000 RM mitnehmen dürfen,

von den Tschechen mit einem für mindestens drei Tage reichenden Lebensmittelvorrat und auf der Fahrt im tschechischen Staatsgebiet mit warmer Verpflegung versehen werden,

zu Transporten von durchschnittlich 1200 Personen in 40 Eisenbahnwaggons, die bei schlechtem Wetter geheizt werden könnten, zusammengefaßt werden;

Familien sollten nicht auseinandergerissen und Kranke in den ersten Transporten nicht mitgenommen werden.

Die Auswahl der auszusiedelnden Personen, die Vorbereitung der Ausweisung und die ärztliche Betreuung der Ausgewiesenen lag in den Händen des tschechischen Innenministeriums, für den Abtransport selbst war das Verteidigungsministerium verantwortlich1.

In die ersten Transporte — der erste traf am 25. Januar 1946 aus Budweis im Grenzübergangslager Furth im Wald ein2 — wurden vorwiegend die bereits in den Lagern befindlichen Personen eingereiht. Bis zum 24. Februar wurden täglich 4 Züge mit 4800 Personen abgefertigt3. Meist wurden schon bestehende Konzentrations- oder Internierungslager in den einzelnen Bezirken als Sammelstellen für die Auszuweisenden eingerichtet4. Die Aufrufe zur Ausweisung ergingen vielfach noch unter ähnlichen Bedingungen wie bei den ersten Austreibungsaktionen5, und nicht selten wurden die Betroffenen mit Gewalt aus ihren Wohnungen geholt und zu Fuß oder auf Pferdefuhrwerken und Lastkraftwagen in die Sammellager abgeführt, wo sie einige Tage oder auch wochenlang bis zum endgültigen Verlassen der Heimat bleiben mußten6. Im Lager nahmen Zollbeamte die Kontrolle des Gepäcks vor; häufig beraubte man hier die Ausgewiesenen noch der wertvollsten Kleidungsstücke und Gegenstände, vor allem dann, wenn das Gepäck


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das vorgeschriebene Gewicht von 30, später 50 bis 75 kg überschritt1. Nur zu oft hingen diese Kontrollen von der Willkür der Beamten ab, die je nach ihrer politischen oder menschlichen Haltung großzügig verfuhren oder radikal das Gepäck dezimierten2. Obgleich die Tschechen in den Verhandlungen vom 8. und 9. Januar 1946 den Ausgewiesenen ein Mindestgepäck von 30 kg zugesprochen hatten, wurde es bis Mai 1946 meist auf 25 kg beschränkt3. Unter diesen Bedingungen konnten nicht einmal die notwendigsten Kleidungsstücke, geschweige denn unentbehrliche Haushaltsgegenstände, die zu diesem Zeitpunkt in Deutschland nicht zu beschaffen waren, mitgeführt werden. Generell scheint es aber gestattet worden zu sein, Bargeld in Höhe von 1000 RM mitzunehmen4. Unterschiedlich war auch die Versorgung der Transporte mit Lebensmitteln und die sanitäre Betreuung5. Entgegen den getroffenen Vereinbarungen befanden sich in vielen der Transporte Familien, deren arbeitsfähige Mitglieder in der Tschechoslowakei zurückgehalten wurden6.

Alle diese Mißstände führten schließlich zu Interventionen der Amerikaner bei der tschechoslowakischen Regierung, durch die im April neue Vereinbarungen des Repatriierungsausschusses des Alliierten Kontrollrats mit den tschechischen Behörden erreicht wurden7. Danach sollten vom 1. Mai


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1946 ab 6 Züge täglich abgefertigt werden; die Ausgewiesenen durften 50 kg Gepäck und anstelle von 1000 nur 500 RM mitnehmen1. Die Vertreter der USA behielten sich vor, nicht vollzählige Familien aus den Transporten vor dem Übertritt der deutschen Grenze auszuscheiden. Auf Grund von Gesuchen deutscher Dienststellen bei der amerikanischen Militärregierung und den amerikanischen Verbindungsstäben in der ČSR wurde die Absperrung der Waggontüren während des Transports im tschechoslowakischen Gebiet abgestellt, desgleichen wurden die rücksichtslosen Körpervisitationen bei Frauen durch tschechische Kontrollorgane verboten2.

So begannen sich ab Mai 1946 die Bedingungen der Ausweisung zu bessern. Auch entsprachen jetzt die tschechischen Behörden in größerem Maße den Anträgen der deutschen Familien um Freigabe ihrer zur Zwangsarbeit eingesetzten Angehörigen für die Aussiedlung3. Aber immer noch hatten die Sudetendeutschen Ursache genug zu Beschwerden und Beanstandungen. So wurde ihnen, die jeglicher Habe beraubt und meist in Lagern festgehalten waren, des öfteren von den Tschechen wertloses Zeug zugeteilt, nur damit sie das Mindestgewicht des Gepäcks vorweisen konnten4. Diese Vorfälle waren der Anlaß für neue Besprechungen zwischen Vertretern der amerikanischen Militärregierung und tschechoslowakischen Regierungsstellen am 15. Juni 1946 in Prag, bei denen neue Richtlinien für die Ausweisung vereinbart wurden5. Ab Juli sollte jeder Ausgewiesene 70 kg Gepäck mitnehmen dürfen und angemessen bekleidet sein; für diejenigen, die nicht mehr über die notwendige Kleidung verfügten, sollte diese beschafft werden. Noch einmal wurde vereinbart, die Familien geschlossen, vor allem mit ihren Ernährern auszusiedeln. Die verstärkten amerikanischen Kontrollen führten dazu, daß diese Vereinbarungen auch größtenteils eingehalten wurden. Häufig kam es aber auch vor, daß Deutsche den amerikanischen Kontrollorganen Mißstände bei der Ausweisung verschwiegen, um ja nicht noch vor der Grenze aus dem Transport entfernt zu werden und weiter den menschenunwürdigen Lebensbedingungen in der ČSR ausgeliefert zu sein6.

Niedergedrückt von dem ihnen angetanen Leid meldeten sich zahlreiche Sudetendeutsche freiwillig zum Abtransport7. Nicht selten suchten sie sogar


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ihre baldige Zulassung zu den Transporten durch persönliche Zuwendungen (Geld und Wertsachen) an die zuständigen tschechischen Funktionäre zu erkaufen1. Auch Familien, von denen einzelne Angehörige zum Arbeitseinsatz ins innertschechische Gebiet gebracht waren, meldeten sich zur Ausweisung, um damit die Freigabe ihrer Angehörigen aus dem Zwangsarbeitssystem zu erreichen2. Dies ist allerdings keineswegs immer gelungen. Es werden vielmehr zahlreiche Fälle berichtet, bei denen die zur Ausweisung Aufgerufenen nicht mehr die Möglichkeit besaßen, ihre zur Zwangsarbeit eingesetzten Angehörigen noch rechtzeitig freizubekommen3. Oft war dies schon allein deswegen nicht möglich, weil ihr Aufenthaltsort nicht bekannt war. Es ist verständlich, daß die in den Internierungs- und Arbeitslagern festgehaltenen Personen, und unter ihnen vor allem die seit dem deutschen Zusammenbruch unter grausamsten Bedingungen im innertschechischen Gebiet Internierten, sich am stärksten darum bemühten, ihre Freiheit wiederzugewinnen, was nur auf dem Wege der Ausweisung möglich war4.

Als in den Sommermonaten auch die Ausweisung in die Sowjetzone begann, drängten sich die Menschen zu den Transporten, die in die amerikanische Zone gingen, um nicht weiter im sowjetischen Einflußbereich und unter dem in ihm herrschenden System leben zu müssen5. Um so größer war dann die Enttäuschung, wenn diese Züge doch in die Sowjetzone geleitet wurden6.

Unter dem Eindruck der konsequenten tschechischen Entrechtungspolitik, die alle Voraussetzungen für ein Weiterleben in der ČSR entzog, empfand der Großteil der sudetendeutschen Bevölkerung die Ausweisung für den Augenblick nicht in ihrer ganzen Schwere, sondern eher als eine Befreiung von einem unerträglichen Druck7. Daraus läßt sich auch erklären, daß in der Schilderung der Erlebnisse, wie sie die Berichte geben, die Ausweisung selbst oft nur kurz erwähnt wird8. Sie trat im Bewußtsein zurück gegenüber dem Erlebnis der Rechtlosigkeit, des kümmerlichen Vegetierens in Dachkammern, Abstellräumen und Lagern aller Art, gegenüber Erniedrigungen aller Art. Das tschechische Verfolgungssystem hatte den Deutschen die Heimat zerstört, bevor sie sie verlassen mußten9.


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Wenn man den Ausweisungsprozeß von seiner organisatorischen Seite her betrachtet, so ist er als technische Prozedur ohne größere Störungen abgewickelt worden. Man kann dies als ordnungsmäßiges Verfahren im Sinne der Potsdamer Beschlüsse bezeichnen, doch sicherlich nicht als ein menschliches, die kalte Nüchternheit der Durchführung trägt schon wieder unmenschliche Züge. Rein statistisch ergibt sich folgendes Bild1:

von Beginn der Ausweisung bis Ende April wurden täglich 4 Züge mit je etwa 1200 Personen abgefertigt,

von da ab bis Mitte Juli2 täglich 6 Züge,

von da ab bis 3. November täglich 4 Züge,

von da ab bis Ende November täglich 3 Züge.

Die vorgesehene Anzahl der Züge und ihre jeweilige Personenzahl konnte offensichtlich nicht immer eingehalten werden: auf dem Höhepunkt der Ausweisungsaktion in die amerikanische Zone, in den Monaten Mai und Juni 1946, sind je etwa 130 000 Vertriebene angekommen. Als in den Herbstmonaten die Unterbringungsmöglichkeiten in der amerikanischen Besatzungszone erschöpft waren, wurde durch die amerikanische Militärregierung Ende November die Übernahme weiterer Ausweisungstransporte aus der ČSR verweigert3. Im ganzen Jahr 1946 sind nach Angaben des Bayerischen Staatskommissars für das Flüchtlingswesen 1111 Eisenbahnzüge mit 1183370 Ausgewiesenen aus der Tschechoslowakei in der US-Besatzungszone eingelaufen; davon gingen 661 Transporte (690 879 Personen) nach Bayern und 450 Transporte (492491 Personen) nach Hessen und Württemberg-Baden4. Über das Lager Furth i. W. sind mit allgemeinen Transporten, Sondertransporten und Einzelpermits und als Grenzgänger insgesamt 651 648 Sudetendeutsche eingetroffen, durch das Lager Wiesau gingen rund 587 000 Personen5. Außerdem wurden noch etwa 100 000 Sudetendeutsche, die 1945 nach Österreich ausgetrieben worden waren, in die amerikanische Besatzungszone Deutschlands aufgenommen6. Hinzu kamen Zehntausende der 1945 in die sowjetische Besatzungszone Ausgetriebenen, die von dort aus in die amerikanische Zone gingen, desgleichen Tausende von Familien und Einzelpersonen, die sich seit Mai 1945 dem in der ČSR herrschenden Terror durch


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eine Flucht nach dem Westen Deutschlands entzogen, und sudetendeutsche Kriegsgefangene, die nach ihrer Entlassung nicht mehr in die Heimat zurückkehren konnten1.

Am 10. Juni 1946 setzte die Ausweisung in die sowjetische Besatzungszone ein, nachdem sowjetisch-tschechische Verhandlungen am 3. und 4. Mai 1946 in Berlin und am 1. Juni 1946 in Prag stattgefunden hatten2. Sie hielt in unverminderter Stärke bis zum 18. Oktober an, ohne daß hierfür völlig zuverlässige zahlenmäßige Nachweise möglich sind. In dieser Zeit wurden in die Sowjetzone Deutschlands eingeschleust3:

vom 10. Juni bis 21. Juni täglich 2 Züge, von da ab bis 30. Juni täglich 3 Züge, von da ab bis 18. Oktober täglich 6 Züge4.

Im allgemeinen wurden die Transporte unter ähnlichen Bedingungen wie die für die amerikanische Zone bestimmten zusammengestellt und abgewickelt, doch wird verschiedentlich über größere Mißstände berichtet, da hier offenbar die sowjetische Militärregierung weniger darauf achtete, ob die Ausgewiesenen das notwendigste Gepäck usw. besaßen5. Die schlechte Organisation des Weitertransports in die Zielorte schuf große Erbitterung unter den betroffenen Menschen. Die Züge wurden oft tagelang planlos hin und her geschoben und mußten nicht selten unterwegs um- oder ausgeladen werden, ohne daß für den sofortigen Weitertransport der Ausgewiesenen Sorge getragen war. Diese wurden durchweg erst in die Quarantänelager eingewiesen, von wo sie dann nach Wochen auf einzelne Ortschaften verteilt wurden6.

Insgesamt wurden nach tschechischen Angaben bis Ende Oktober 1946 etwa 750 000 Sudetendeutsche in die Sowjetzone ausgewiesen7. Doch auch nach dem offiziellen Abschluß der Ausweisungsaktion sind von den sowje-


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tischen Besatzungsbehörden noch weitere Transporte übernommen worden1.

Die Transporte in alle Zonen wurden in den ersten Monaten auf örtlicher und regionaler Basis zusammengestellt. Da aber aus einzelnen Orten oder Bezirken gleichzeitig oder nacheinander Transporte sowohl in die amerikanische als auch in die sowjetische Besatzungszone abgingen und die Transporte aus größeren Orten in die verschiedensten Aufnahmegebiete gelangten, wurden die örtlichen Lebensgemeinschaften fast regelmäßig zerrissen. Das Aufteilungssystem in den Aufnahmegebieten brachte es mit sich, daß selbst bei geschlossener Aussiedlung der Bewohner ganzer Ortschaften diese doch im Aufnahmeland zerstreut wurden2. Die in den Jahren 1945 und 1946 nach Innerböhmen und -mähren zum Arbeitseinsatz verbrachten Sudetendeutschen wurden in manchen Fällen gleich von ihren Arbeitsorten aus ausgesiedelt, ohne daß ihnen eine vorherige Rückkehr in die Heimatorte gestattet wurde3.

Die Sperrung der westlichen Besatzungszonen für Ausweisungstransporte aus der ČSR ab November 1946 bedeutete für die damals zurückgebliebenen oder in der Tschechoslowakei zurückgehaltenen Deutschen4 eine Fortdauer ihrer rechtlosen Lage. Unter ihnen befanden sich Tausende von Männern, deren Familien bereits ausgesiedelt worden waren und wegen der Abwesenheit des Ernährers in bittere Not gerieten, andererseits Familien, deren männliche Angehörigen nicht mehr aus der Kriegsgefangenschaft in die ČSR zurückkehren konnten und in Westdeutschland geblieben waren5. Um wenigstens die Familien zusammenzuführen, gestattete die amerikanische Militärregierung Mitte des Jahres 1947 wöchentlich 50 Personen die Einreise in die amerikanische Besatzungszone6. Die Einreisegenehmigungen erteilte das Allied High Commission Permit Office in Prag. Die Ausreisenden durften 100 kg Gepäck mitnehmen. Verpflegung und Transportbedingungen waren wesentlich besser als bei den Transporten des vorhergehenden Jahres. In den Jahren 1947/48 konnten in solchen Transporten 5125 Sudetendeutsche die ČSR verlassen7.


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Daneben versuchten Hunderte illegal die Grenze zu überschreiten1. Nach dem kommunistischen Staatsstreich im Februar 1948 setzte noch einmal ein von den Tschechen organisierter, nicht auf Vereinbarungen mit der amerikanischen Militärregierung beruhender Abschub von Sudetendeutschen ein. Auf Lastkraftwagen schaffte man Tausende von ihnen ins Grenzgebiet und schob sie dann in Gruppen bis zu 50 Personen nach Bayern ab2. Die deutschen Grenzwachen besaßen die strikte Anweisung der Militärregierung, den Grenzübertritt dieser Ausgewiesenen zu unterbinden3. Wenn auch im allgemeinen nicht danach gehandelt wurde, so blieb es doch nicht aus, daß der Übertritt einzelner Gruppen, die von bewaffneten Tschechen begleitet den Grenzstreifen betraten, verhindert wurde. Die Tschechen versuchten dann den illegalen Abschub an weniger gut bewachten Grenzstellen. Das Gepäck der auf solche Weise Ausgewiesenen wurde meist auf Lastkraftwagen nachgeschickt4.

Im Rahmen dieser nicht auf Vereinbarungen mit den Amerikanern beruhenden Ausweisung schoben die Tschechen 24 009 Sudetendeutsche im Laufe des Jahres 1948 nach Westdeutschland ab5. Insgesamt sind in den Jahren 1947/48 30 587 Sudetendeutsche nach Westdeutschland gelangt6. 1949 ebbte der Zustrom ab. Die Zahl der „illegalen Grenzgänger” ging auf etwa 5000 zurück7.

Noch immer befanden sich aber Zehntausende von Angehörigen der nach Westdeutschland ausgewiesenen Familien in der ČSR. Am 26. Oktober 1949 beantragte daher die Regierung der Bundesrepublik bei der Alliierten Hohen Kommission die Überführung von 20 000 Sudetendeutschen aus der ČSR zu ihren Familien nach Westdeutschland8. Nachdem diese ihre Zustimmung gegeben hatte, erzielte das amerikanische Permit Office in Prag in


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Verhandlungen mit dem tschechoslowakischen Innenministerium, an denen auch Vertreter des Internationalen Roten Kreuzes teilnahmen, ein Übereinkommen, in dem das Verfahren und die technischen Einzelheiten dieser Aktion festgelegt wurden1. Die Transporte wurden in den Sammellagern Reichenberg und Eger zusammengestellt und setzten sich durchschnittlich aus 350 Personen zusammen. Der Abtransport ging ausschließlich in Personenzügen vor sich. Außer Devisen, echtem Schmuck und neuwertigen Textilien durften die Aussiedler ihre ganze bewegliche Habe, die in Güterwagen noch vor dem Verlassen der ČSR oder auch danach über die Grenze gebracht wurde, mitnehmen2. Diese letzte Aussiedlungsaktion, die am 17. März 1950 begann, wurde von der tschechoslowakischen Regierung am 28. April 1951 eingestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt waren in 49 Transporten3 16 832 Sudetendeutsche nach Westdeutschland gekommen4.

In den folgenden Jahren wurde nur einer beschränkten Zahl von Deutschen die Ausreise aus der ČSR gestattet. Es waren fast ausschließlich solche Personen, die die langjährige Haft, zu der sie auf Grund des Retributionsgesetzes verurteilt worden waren, verbüßt hatten und nun zu ihren Familien nach Westdeutschland ausreisten. Oft mußten sie monatelang auf die Ausreisegenehmigung warten, die sie auch nur nach wiederholten persönlichen Vorsprachen bei den zuständigen tschechischen Behörden erhielten5.

Nach den offiziellen Erklärungen der Staatsmänner der Tschechoslowakischen Republik und nach dem Wortlaut der Gesetze sollten die „loyalen” Deutschen, die der Republik die Treue gehalten und gegen Hitler und Henlein Widerstand geleistet hatten, von jeder Verfolgung und damit auch vom „Abschub” verschont bleiben. Über den zahlenmäßigen Umfang des Kreises dieser Personen waren schon von der tschechoslowakischen Exilregierung sehr verschiedene Äußerungen bekannt geworden; auch nach der Wiedererrichtung der Republik wurde die darüber bestehende Unklarheit nicht geringer6. Die im Dekret vom 2. August 1945 für die „Antifaschisten” vorgesehene Regelung schränkte sich praktisch immer mehr auf eine Sonderbehandlung bei der Ausweisung ein, da die sudetendeutschen Gegner des NS-Regimes im allgemeinen kaum anders als die übrigen Sudetendeutschen behandelt wurden. So zeigte der größte Teil von ihnen, sogar die meisten deutschen Kommunisten, angesichts der Zerstörung der deutschen Lebensgemeinschaft in der Tschechoslowakei kein Verlangen, in einem in seiner Struktur völlig veränderten tschechischen Nationalstaat zu verbleiben, der ihnen zwar theoretisch die Staatsbürgerrechte zubilligte, von ihnen aber tatsächlich das völlige Aufgehen im Tschechentum verlangte.

So haben vor allem sudetendeutsche Sozialdemokraten schon sehr früh eine rege Initiative entfaltet, um ihre Gesinnungsgenossen nach Deutschland zu überführen. Bereits im Juni 1945, als die „wilden” Austreibungen


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einen ersten Höhepunkt erreichten und auch auf Antifaschisten übergriffen, beschlossen in den nördlichen Kreisen des Sudetenlandes Vertreter sudetendeutscher Sozialdemokraten, eine geschlossene Aussiedlung der Mitglieder ihrer Partei und deren Angehöriger vorzubereiten. Sie entsandten Beauftragte nach Sachsen und Thüringen; mit der Landesregierung von Thüringen und der dortigen sozialdemokratischen Parteiorganisation schlössen sie eine auch von der sowjetischen Militärregierung gebilligte Vereinbarung über die Aufnahme von 100 000 sudetendeutschen Sozialdemokraten1. Auf Grund dieser Regelung verließen schon im November 1945 die ersten Transporte sudetendeutscher Sozialdemokraten, meist aus dem Kreis Tetschen, ihre Heimat. Sie durften ihre bewegliche Habe mit Ausnahme von Möbeln mitnehmen. Die Fortführung dieser Unternehmung scheiterte dann aber am Widerstand kommunistischer Kräfte und der sowjetischen Militärverwaltung, vor allem in Sachsen, die offenbar durch den starken Zustrom sudetendeutscher Sozialdemokraten einen noch stärkeren Widerstand gegen die angestrebte Vereinigung der kommunistischen und sozialdemokratischen Partei der sowjetischen Besatzungszone befürchteten2. Nur 6000 von der ursprünglich vereinbarten Zahl von 100 000 sudetendeutschen Sozialdemokraten waren in der sowjetischen Besatzungszone aufgenommen worden3.

Inzwischen war durch die Initiative von Alois Ullmann aus Aussig, einem Funktionär der ehemaligen Deutschen Sozialdemokratischen Partei in der ČSR, im September 1945 in Prag eine Zentralorganisation — nach ihrem Initiator „Organisation Ullmann” genannt — gebildet worden, die die Vorbereitung der Ausreise von Sozialdemokraten und schließlich auch von Mitgliedern der ehemaligen Christlichsozialen Partei4 in die Hand nahm. Dieser Organisation gelang es durch Vermittlung tschechoslowakischer Behörden, Vereinbarungen mit der amerikanischen Militärregierung für Deutschland über die Aufnahme von 40 000 „Antifaschisten„-Familien in die amerikanische Besatzungszone zu treffen und auch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausreise zu schaffen5.

Ursprünglich bestanden diese in einer vom Innenministerium am 26. November 1945 erlassenen Weisung über die „Aussiedlung der deutschen Antifaschisten in die russische Zone Deutschlands”, die nach Verhinderung


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weiterer sozialdemokratischer Transporte nach Thüringen nun allein den Kommunisten zugute kam1. Mit» Hilfe der tschechischen sozialdemokratischen Partei erwirkten Vertreter der „Aktion Ullmann” die Richtlinien des Innenministeriums vom 17. Januar 19462. Hier wurde aber die Zahl der zur Ausreise zugelassenen Sozialdemokraten auf 50 000, die der Kommunisten auf 45 000 festgelegt, was bei dem früheren Mitgliederstand beider Parteien die Sozialdemokratie außerordentlich benachteiligte. Nach weiteren Interventionen der „Aktion Ullmann” über die tschechische sozialdemokratische Partei faßte schließlich die Regierung den Beschluß vom 15. Februar 1946, der die Beschränkungen aufhob, im übrigen erneut die Modalitäten der Ausreise von deutschen Antifaschisten fixierte3. Dianach wurde den deutschen Antifaschisten formell das Recht der „Auswanderung” in die sowjetische und amerikanische Zone Deutschlands unter Mitnahme ihres gesamten beweglichen Eigentums bestätigt „zu dem Zweck, den Okkupationsorganen in Deutschland eine wirksame Unterstützung bei der Bildung demokratischer Verhältnisse in Deutschland mit Hilfe der in der ČSR befindlichen Personen zu gewähren”. Als Antifaschisten wurden nur Personen anerkannt, die „vor der Okkupation Mitglieder der Kommunistischen oder Deutschen Sozialdemokratischen Partei (in der ČSR) waren”; später, in dem Rundschreiben des Innenministeriums vom 15. März 1946, wurde die Möglichkeit geschaffen, in der Begrenzung dieses Personenkreises etwas großzügiger zu verfahren, so daß in einzelnen Fällen auch Mitglieder der ehemaligen Christlich-sozialen Partei einbezogen wurden4. Die „Aktion Ullmann” übernahm es,


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die von den Ortvertrauensleuten und Antifa-Kommissionen aufgestellte» Listen, die vom Orts- und Bezirksnationalausschuß geprüft und genehmigt werden mußten, zu sichten und dem Innenministerium zur endgültigen Genehmigung vorzulegen und danach die Einwilligung des amerikanischen Verbindungsoffiziers in Prag einzuholen. Diese umständliche bürokratische Prozedur brachte es mit sich, daß die ersten Transporte erst im Mai 1946 abgefertigt werden konnten. In der Regel stellte das Ministerium für Eisenbahnen eigene Züge (40 Waggons für durchschnittlich 300 Personen) zur Verfügung; da aber der zugeteilte Transportraum nicht ausreichte und die zügige Ausreise der Antifaschisten dadurch noch mehr verzögert worden wäre, wurden Lastkraftwagen-Transporte eingelegt, die von den Teilnehmern selbst finanziert werden mußten1.

Wurde bei den Transporten im Frühjahr 1946 allgemein großzügig verfahren, so verschlechterten sich die Bedingungen für die Ausreise der Antifaschisten im Laufe der Sommer- und Herbstmonate. In zahlreichen Orten und Bezirken wurde jetzt die Mitnahme der beweglichen Habe, vor allem von Möbeln, bei Antifa-Transporten beschränkt, z. T. sogar ganz unterbunden2. Willkürlich strich man Antifaschisten, die tatsächlich wegen ihrer politischen Einstellung unter dem nationalsozialistischen Regime verfolgt worden waren, aus den Transportlisten, entzog ihnen die Sonderausweise und unterwarf sie den gleichen Behandlungsmethoden bei der Ausweisung, die für die Sudetendeutschen generell zutrafen3. Andererseits wird berichtet, daß die Behörden oder einzelne einflußreiche Tschechen auch solchen Deutschen, die keineswegs den Status der Antifaschisten fordern konnten, die Aufnahme in die Sondertransporte verschafften, wie überhaupt oft das Gutdünken der tschechischen Ämter für die Zuerkennung des Status eines Antifaschisten ausschlaggebend gewesen zu sein scheint4.

Im Spätsommer des Jahres 1946 wurde die Lage der noch nicht ausgesiedelten Antifaschisten in einigen Kreisen des Nordsudetenlandes, so im Kreis Tetschen, besonders prekär, da diese Personengruppe nun, nach der Ausweisung der übrigen Deutschen, deutschfeindlichen Maßnahmen weit stärker ausgesetzt war als bisher. Vielfach wurden Antifaschisten, die bereits Sondertransporten zugeteilt waren, aus den Wohnungen verwiesen, ins Landesinnere verschleppt oder in die letzten allgemeinen Ausweisungstransporte eingegliedert. Als alle Proteste der Antifa-Kommissionen diesen Maßnahmen nicht Einhalt gebieten konnten, erwirkte z. B. die Antifa-Kommission des politischen Bezirkes Tetschen von den Bezirks- und Landesbehörden die Unterbringung der von ihr betreuten Antifaschisten in einem von ihr selbst verwalteten Lager, um sie bis zum Abtransport allen Verfolgungen zu entziehen5.

Die unzureichende Bereitstellung von Transportmitteln und Schikanen der Behörden hatten zur Folge, daß nach der Einstellung der Ausweisungs-


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transporte in die amerikanische Besatzungszone Zehntausende von Antifaschisten, meist Sozialdemokraten, in der ČSR zurückbleiben mußten. Immerhin war es der „Aktion Ullmann” gelungen, rund 82 600 Personen nach Westdeutschland zu überführen1.

Während etwa 30 000 sudetendeutsche Sozialdemokraten die ČSR nicht mehr verlassen konnten und jahrelang — oft auch vergeblich — auf eine Ausreisegenehmigung warten mußten, glückte es den aussiedlungswilligen sudetendeutschen Kommunisten, vollzählig die ČSR zu verlassen und in die Sowjetzone zu gehen. Übereinstimmend wird berichtet, daß ihre Transporte, die bereits im Herbst 1945 begannen und ohne Störungen fortliefen, bevorzugt abgefertigt wurden. Durch diese Aktionen kamen etwa 30 000 Kommunisten nach Mitteldeutschland2.

Daß deutsche Juden entweder nach Deutschland ausgewiesen wurden oder dorthin freiwillig übergesiedelt sind, läßt sich aus den vorliegenden Berichten nicht erschließen3.

Entgegen ihren Erklärungen galt aber das eigentliche Interesse der tschechoslowakischen Regierung weniger dem Problem der Antifaschisten, als der Erhaltung eines genügenden Stammes von Facharbeitern für die im Sudetenland gelegenen Industriebetriebe4. Von den Wirtschaftsbehörden der nationalisierten Industrien war die schärfste Kritik am „Odsun” der Facharbeiter gekommen, und hinter den Kulissen der offiziellen Politik spielte offenbar eine lebhafte Auseinandersetzung um die Zahl der zurückzubehaltenden Spezialisten, die das Regime dringend für die Ausführung seiner Wirtschaftspläne benötigte. Die wirtschaftspolitischen und nationalstaatlichen


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Ziele des neuen Staates standen sich hier diametral entgegen, doch hat sich, auch unmittelbar nach dem kommunistischen Staatsstreich, die nationalistische Tendenz stets als die stärkere erwiesen1.

Die Lage der nach Abschluß der großen Vertreibungsaktion in der ČSR zurückgebliebenen Deutschen, die sich aus verschiedenen Gruppen zusammensetzten, war zunächst sehr ungünstig. Soweit sie nicht als unentbehrliche Facharbeiter in den Industriebetrieben des Grenzgebiets benötigt wurden, deportierte man sie zu Zwangsarbeiten in das innertschechische Gebiet, wo sie unter kümmerlichsten Bedingungen, die in vielem den Verhältnissen von 1945/46 nicht nachstanden, dahinvegetierten. Von diesen Deportationen wurde jetzt auch ein großer Teil der zurückgebliebenen Antifaschisten betroffen2. In vielen Fällen verloren sie jetzt noch das gerettete Eigentum, das sie meist, wenn es sich um unbeweglichen Besitz handelt, erst nach langwierigen Bemühungen wieder zurückerhalten konnten. Erst im Laufe des Jahres 1949 begann sich die tschechische Haltung den zurückgebliebenen oder zurückgehaltenen Deutschen gegenüber zu ändern. Jetzt, wo in der relativ kleinen Restgruppe der Deutschen für den tschechischen Staat keine politische Gefahr mehr gesehen werden konnte3, machte sich das Interesse an den deutschen Facharbeitern offen bemerkbar, und ihre Lebensbedingungen wurden allmählich erleichtert. Die für die Sudetendeutschen geltenden Ausnahmegesetze wurden nicht nur großzügiger gehandhabt, sondern z. T. auch gar nicht mehr beachtet. Freilich vollzog sich dieser Vorgang erst langsam und wirkte sich nicht überall gleichmäßig aus.

Seinen formalrechtlichen Ausdruck hat er in dem allmählichen Abbau des Verfassungsdekrets vom 2. August 1945 gefunden, das den Sudetendeutschen die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit abgesprochen hatte.


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In diesem Dekret war für einen bestimmten Personenkreis der „loyalen” Deutschen ein Recht eröffnet worden, die Rückgabe der tschechoslowakischen Staatsangehörigkeit zu beantragen. Diese Möglichkeit ist in den folgenden Jahren durch eine Reihe von Verordnungen schrittweise erleichtert worden, ohne daß offenbar die zurückgebliebenen Deutschen viel Gebrauch von ihr gemacht haben1. Vor allem vereinfachte die Verordnung vom 29. November 1949 „über die Rückgabe der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft an Personen deutscher Nationalität” das Antragsverfahren für Personen deutscher Volkszugehörigkeit, „die ihre Treueverpflichtung als tschechoslowakische Staatsbürger nicht verletzt und sich insbesondere nicht feindlich gegenüber der volksdemokratischen Ordnung verhalten haben”2. Am Ende wurde sogar das Antragsverfahren überhaupt abgeschafft und durch das Gesetz vom 24. April 1953 allen Personen deutscher Nationalität, die in der tschechoslowakischen Republik ihren Wohnsitz und die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit noch nicht erworben hatten, diese automatisch zuerkannt3. Diese zwangsweise Repatriierung, gegen die den Betroffenen kein Einspruchsrecht zugestanden wurde und die alle gestellten Aussiedlungsanträge erledigte4, wurde mit den Prinzipien der sozialistischen Nationalitätenpolitik: Gleichberechtigung und Zusammenwirken der Nationen im Aufbau des Sozialismus begründet. Das deutsche kommunistische Organ „Aufbau und Frieden” stellte diese Lösung gegen die „wüste chauvinistische Hetze”, die in den Jahren 1945 bis 1948 „die Reaktionäre und Verräter von Beneš bis Slánský” gegen alle Deutschen getrieben hätten und deren Losung „Němec jako Němec” (ein Deutscher ist wie der andere) Gottwald schon 1945 und 1947 die Parole „Není Němec jako Němee” (kein Deutscher ist wie der andere) entgegengestellt habe5.

Auch sonst traten kommunistische Politiker in öffentlichen Kundgebungen für eine Verbesserung des Status der sudetendeutschen Minderheit ein. Nachdem drei Jahre lang Kinder deutscher Volkszugehörigkeit von jedem Schulbesuch ausgeschlossen waren, wurde ihnen seit 1948 erlaubt, tschechische Schulen zu besuchen; später wurde sogar in einigen Schulen Deutschunterricht eingerichtet, dessen Besuch nur Schülern gestattet ist, die in Tschechisch und Russisch den Durchschnitt des Klassenziels erreicht haben6.


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Auch der Gebrauch der deutschen Sprache in der Öffentlichkeit und auf den Ämtern, sogar in Bezirken mit geringen deutschen Minderheiten, wurde wieder zugelassen, und seit November 1951 wird von dem tschechischen Gewerkschaftsverlag „Práce” die deutschsprachige, zweimal wöchentlich erscheinende Zeitung „Aufbau und Frieden” herausgegeben1. Durch Gastspiele sowjetzonaler Theater- und Kulturgruppen, durch literarische Vortragsabende und Sprachkurse werden die Deutschen in der ČSR im Geiste kommunistischer Nationalitätenpolitik kulturell betreut2, doch haben sie noch keineswegs den Stand der ukrainischen und sogar madjarischen Minderheit erreicht, sich vor allem noch nicht wie diese in einem eigenen Kulturverband organisieren können3.

Soweit man immerhin von einem Wandel in der Stellung der Deutschen sprechen kann, vermag dieser doch nicht darüber hinwegzutäuschen, daß das Deutschtum in der gegenwärtigen tschechoslowakischen Volksrepublik nur noch eine zerstreute Splittergruppe ist, die kaum mit dem in jahrhundertelanger Geschichte durchgeformten Deutschtum Böhmens und Mährens verglichen werden kann4.

Durch die Austreibung der Deutschen haben diese Länder völlig ihr Gesicht verändert, nicht nur im nationalen, sondern auch im sozialen Sinn. In keinem der Vertreibungsstaaten Ostmitteleuropas ist die Entrechtung, Enteignung und Vertreibung der Deutschen so- eindeutig Schrittmacherin des Kommunismus gewesen wie in der Tschechoslowakei. Die nichtkommunistischen Kräfte des tschechischen Volkes, die sich an dieser Politik beteiligt


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haben, sind längst ihrerseits zwischen die Mühlsteine des kommunistischen Regimes geraten. Die utopische Hoffnung des Präsidenten Beneš, die Tschechoslowakei zu einem Ausgleichs- und Vermittlungszentrum zwischen dem westlichen und östlichen System zu machen, ist ebenso zerronnen wie die Machtträume Hitlers, der das tschechische Volk germanisieren wollte und,


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was trotz des erlittenen Unrechts kein Deutscher vergessen sollte, mit seiner Politik die späteren Verhängnisse erst ausgelöst hat. Böhmen ist vielmehr, was schon der große tschechische Historiker Palacký im 19. Jahrhundert befürchtet hatte, in den Bereich der russischen Macht gefallen, und das tschechische Volk, von jeher stolz auf seine europäische Tradition und Gesinnung, hat seine Freiheit erneut eingebüßt. Die Austreibung der mit ihm durch Jahrhunderte in Glück und Unglück verbundenen Deutschen ist ihm nicht zum Segen geworden: der „Abschub” war die Einleitung zum Abschied vom Westen.


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